Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.55

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- 194 -

Unternehmungen im Eigentum bzw.
Miteigentum der öffentlichen Hand sind
überwiegend Unternehmen, die zentrale
öffentliche Aufgaben (z. B. Energie- und
Wasserversorgung, Abwasser- und
Müllentsorgung, Öffentlichen
Personennahverkehr {ÖPNV}, soziale und
Gesundheits-Dienstleistungen, Kulturangebote, usw.) gewährleisten oder öffentliches Vermögen verwalten. Das heißt,
formell privatisierte öffentliche Unternehmen haben die Aufgabe, im Rahmen der
sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitischen
Zielsetzungen möglichst effizient zu
arbeiten - das heißt eine kostengünstige
und unbürokratische Erreichung der
politischen Ziele.
Das erfordert einerseits eine möglichst
genaue und damit evaluierbare Zieldefinition, andererseits Instrumentarien, die den
Informationsfluss zwischen Eigentümer
bzw. Miteigentümer (die Innsbrucker
Bevölkerung vertreten durch den gewählten Gemeinderat) und Unternehmen/Vereinen sowie eine demokratische
Willensbildung in grundsätzlichen strategischen Fragen gewährleisten.

Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) ist nachvollziehbar. Dennoch,
irgendwann muss damit begonnen
werden, alle Wohnungen an zentrale
Heizsysteme anzuschließen und auch die
Warmwasserversorgung auf zentrale
Systeme umzustellen.
Mit solarer Unterstützung ist nicht nur die
Warmwasseraufbereitung machbar, auch
die Heizungen werden mit bis zu 30 %
unterstützt, in Zusammenhang mit guter
Speichertechnologie können sogar bis zu
50 % gespart werden.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge daher beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
aufzufordern,
1.

bei der Sanierung von Bildungs- und
sonstigen Nicht-Wohngebäuden jedenfalls erneuerbare Energien zum
Ersatz bzw. zur Ergänzung fossiler
Energieträger vorzusehen;

2.

auch bei der Sanierung von Wohngebäuden den Einbau erneuerbarer
Energieträger anzugehen bzw. jedes
Wohngebäude auf Machbarkeit und
Amortisationszeit zu prüfen und gemeinsam mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) oder anderen
Anbietern Modelle auszuarbeiten, die
auch im sozialen Mehrgeschosswohnbau möglichst kostengünstige
Umstiegs- bzw. Ergänzungsmöglichkeiten im Energiebereich ermöglichen;

3.

bei Neubauten jedenfalls (im Wettbewerbsverfahren) erneuerbare Energien vorzusehen.

Ein Beteiligungsausschuss als repräsentatives Gremium des Gemeinderates kann
ein derartiges institutionalisiertes Instrument sein.

32.4

I-OEF 48/2009
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Einsatz erneuerbare Energien bei Sanierungen
(StRin Mag.a Schwarzl)

In Beantwortung einer Anfrage der
Innsbrucker Grünen vom Oktober 2008
hat die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KEG (IIG) im Dezember 2008 mitgeteilt, dass bei den in den letzten Jahren
erfolgten Sanierungen von Bildungseinrichtungen noch kein Einsatz erneuerbarer
Energieträger für Warmwasserbereitung,
Heizung und Kühlung erfolgte.
Weiters wurde mitgeteilt, dass bei
Wohnungssanierungen der letzten Jahre
kein Umstieg auf erneuerbare Energien
erfolgte, weil aufgrund der dezentralen
Wohnungsboiler damit hohe Kosten
verbunden seien. Diese Aussage der
GR-Sitzung 26.3.2009

Mag.a Schwarzl e. h.

32.5

I-OEF 49/2009
Offizielle Mitteilungszeitung
"Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert", Ausweitung
der Fraktionsberichterstattung
(GR Haager)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen: