Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.56
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- 195 -
1.
2.
Ab der Ausgabe 4/2009 wird jeder im
Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck vertretenen Fraktion in jeder Ausgabe der offiziellen Mitteilungszeitung "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" eine halbe
DIN-A4-Seite für Fraktionsberichterstattung eingeräumt.
Der so genannte "Fraktionsbeitrag"
kann von den im Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck vertretenen Fraktionen nach freiem Ermessen ohne thematische oder inhaltliche
Vorgaben gestaltet werden.
Haager und Kunst, beide e. h.
Eine Ausweitung der Fraktionsberichterstattung kommt vor allem jenen Fraktionen
zugute, die nicht im Stadtsenat vertreten
sind bzw. keine amtsführenden StadträtInnen stellen und in der übrigen Berichterstattung der offiziellen Mitteilungszeitung
"Innsbruck - Die Landeshauptstadt
informiert" nicht vorkommen. Dies
erscheint aus demokratiepolitischen
Gründen ebenso geboten, wie die
Möglichkeit, sich zu Themen eigener Wahl
zu äußern.
32.6
I-OEF 50/2009
Beschränkung von Werbe-,
Mitgliederwerbungs- oder Geldsammel-Tätigkeiten durch Vereine, Organisationen, Unternehmen oder einzelne natürliche
Personen sowie der aggressiven
Bettelei an öffentlichen Orten,
Erstellung eines Entwurfes für
eine ortspolizeiliche Verordnung
(GR Haager)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
1.
Die Frau Bürgermeisterin wird
ersucht, gemeinsam mit Sicherheitsreferent Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer unverzüglich einen Entwurf
für eine ortspolizeiliche Verordnung
zur Vorlage an den Gemeinderat zu
erstellen, mit welcher Werbe-,
Mitgliederwerbungs- oder Geldsammeltätigkeiten durch Vereine, Organisationen, Unternehmen oder einzelne
GR-Sitzung 26.3.2009
natürliche Personen an öffentlichen
Orten soweit beschränkt und unterbunden werden, als dies im Rahmen
der von Bund und Land Tirol erlassenen Rechtsnormen zulässig ist.
2.
Die Frau Bürgermeisterin wird
ersucht, gemeinsam mit Sicherheitsreferent Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer unverzüglich einen Entwurf
für eine ortspolizeiliche Verordnung
zur Vorlage an den Gemeinderat zu
erstellen, mit welcher die aggressive
Bettelei an öffentlichen Orten soweit
beschränkt und unterbunden wird, als
dies im Rahmen der von Bund und
Land Tirol erlassenen Rechtsnormen
zulässig ist.
Haager und Kunst, beide e. h.
Jahresdurchgängig, vor allem aber im
Zeitraum von April bis Oktober ist es
alltäglich, dass Passanten an durch
Fußgänger stark frequentierten Örtlichkeiten der Stadt Innsbruck durch "Werber"
jeglicher Art belästigt werden. Ob es sich
dabei um sogenannte NGO"s handelt, die
Mitglieder oder Spenden werben oder um
Personen, die für gewerbliche Zwecke
angeheuert werden, ist dabei einerlei.
Immer öfter beschweren sich BürgerInnen
in diesem Zusammenhang jedenfalls über
aggressive Methoden, mit denen die
"Keiler" ihnen eine Mitgliedschaft, die
Teilnahme an einem Gewinnspiel oder
andere Verpflichtungen aufzwingen
wollen. An bestimmten Orten, etwa der
Maria-Theresien-Straße, ist den "Werbern"
kaum zu entkommen, egal, wie oft die/der
Betroffene bereits abgelehnt hat.
In anderen Städten haben die jeweiligen
Stadtführungen darauf bereits reagiert. So
wurde etwa in der Stadt Lienz das
Ansuchen der Umweltorganisation
"Greenpeace“, in der Innenstadt auf
Kundenfang gehen zu dürfen, abgelehnt.
Auch für andere Vereine, Organisationen
und Unternehmen soll individuell ein
Verbot geprüft werden.
Ebenfalls wurden im vergangenen
Sommer massive Beschwerden über
aggressives Betteln laut. Aufdringliches
oder aggressives Betteln liegt vor, wenn
angebettelte Personen festgehalten,
angefasst, ihnen der Weg versperrt, sie