Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.95
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Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA IV/Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung der MA I/Amt für Präsidialangelegenheiten vorgeschlagen worden ist, im Rahmen der nächsten größeren Stadtrechtsnovelle eine Gesetzesänderung (ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und 66
Abs. 1 IStR) anzustreben. Die MA I hat zugesagt, die genannte Anregung aufzunehmen. Die Betriebsmittelrücklage blieb auch in den Jahren 2003 bis 2007 mit
€ 14.534,57 unverändert bestehen und hat somit weiterhin das gesetzlich vorgesehene Ausmaß nicht erreicht.
Zur im Jahr 2009 gestellten Anfrage teilte die MA I mit, dass die Anregung der MA IV
(ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und 66 Abs. 1 IStR) nach wie vor aufrecht ist
und im Zuge des in Ausarbeitung befindlichen größeren Entwurfes einer Änderung
des IStR an den Landesgesetzgeber herangetragen werden wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung erachtete im Bericht über die Prüfung des Referates „Stadtarchiv – Stadtmuseum“, Zl. KA-18/2004, vom 10.11.2004 das Fehlen von Vermögenswerten der Archivbestände des Stadtarchivs in der Vermögensrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck für auf Dauer nicht haltbar und regte eine diesbezügliche Überprüfung an. Weiters wurde das Fehlen einer speziellen „Kunstversicherung“ für Archivbestände aufgezeigt und empfohlen, eine Kosten-/Riskenabwägung vorzunehmen und
den StS bzw. GR mit der abschließenden Klärung dieser Frage zu befassen. Im Anhörungsverfahren wurden entsprechende Initiativen angekündigt. Anlässlich der Follow
up - Einschau 2004 wurden diese Absichten bekräftigt.
Im Zuge der Follow up - Einschau 2005 teilte das Amt für Kultur mit, dass die Bewertung des Vermögens (bzw. der Bestände) nach den maßgeblichen Regeln des ABGB
(für schätzbare und unschätzbare Sachen bzw. für Gesamtsachen) amtsintern für
kaum machbar angesehen werde. Dafür seien die Bestände zu heterogen (Archivalien, Kunstsammlung, Gemäldesammlung etc.) bzw. gäbe es für zentrale Dokumente
keinen über die Stadt hinausgehenden Marktwert. Dieser Punkt werde aber noch
(extern) mit den zuständigen Stellen abgeklärt und dann der StS befasst werden. Gegen die angeregte „Kunstversicherung“ sprächen neben den vorgenannten Bewertungsproblemen auch die enormen Kosten, welche den unmittelbaren Schutz der Objekte nicht verbessern würden. Im Hinblick auf die angekündigte rechtliche Klärung
und Befassung des StS war die Angelegenheit somit noch offen.
Anlässlich der Follow up - Einschau 2006 teilte das Amt für Kultur in Bezug auf die
Vermögensrechnung
mit,
dass
sämtliche
Neuerwerbungen
im
Bereich
Kunst(gegenstände) in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen erfasst werden. Weiters seien die Altbestände schrittweise erschlossen worden. Betreffend den Versicherungsschutz wurde in Kooperation mit dem
Amt für Präsidialangelegenheiten ein Kostenvoranschlag für 20 bedeutende Kunstgegenstände eingeholt (Jahresprämie € 3.500,00) und auf Basis dieser Informationen
am 26.9.2006 eine StS-Vorlage zur Beschlussfassung erstellt. Der StS habe in diesem
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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