Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.103

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21

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur aktuellen Follow up - Einschau 2008 teilte
das Büro des Magistratsdirektors mit, dass nach Abschluss der Einarbeitungsphase
des neuen Leiters des Amtes für Straßenbetrieb der entsprechende Leistungskatalog
samt den einzelnen Sätzen vorgelegt worden ist. Ebenso ist auch seitens der MA III –
Amt für Grünanlagen der entsprechende Katalog präsentiert worden. In einer gemeinsamen Besprechung mit der MA IV wurde zudem festgehalten, dass es eines
„Abgleichens und Vereinheitlichens der von Seiten der drei verschiedenen Ämter
(Straßenbetrieb, Grünanlagen, Land- und Forstwirtschaft) vorgelegten Leistungskataloge bedarf“. Nunmehr liege der abgestimmte Leistungskatalog vor und wurde dieser
direkt der MA IV zur Überprüfung der Kalkulationen übermittelt. Nach erfolgter kritischer Prüfung der vereinheitlichten Kataloge werden die weiteren Schritte gemeinsam
mit den betroffenen Abteilungen in der Arbeitsgruppe gesetzt werden. Die Kontrollabteilung wird wie bisher über die Schritte informiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

22

Der im Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2006 der Stadtgemeinde Innsbruck angestellte Vergleich zwischen den budgetierten Mietzinsaufwendungen mit den tatsächlich abgerechneten Aufwendungen der
von der IIG & Co KG/IISG für die Stadtgemeinde Innsbruck verwalteten Objekte und
Grundstücke wies in vielen Fällen relativ hohe Über- bzw. Unterschreitungen auf. Die
Budgetierung als auch die Abrechnung wird von der anordnungsberechtigten MA
IV/Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft nach den entsprechenden Meldungen
und Vorschreibungen der IIG & Co KG/IISG vorgenommen. Beispielhaft dargestellt
wurden die Jahre 2004 bis 2006 der Unterabschnitte
Vp. 1/xxxxxx-700000 bzw. -700100
Mietzinse






23

1/817010 – Friedhöfe,
1/820010 – Werkstätten-Bauhandwerk,
1/840000 – Grundbesitz,
1/846000 – Wohn- und Geschäftsgebäude sowie
1/892010 – Heime Westendorf.

In
diesem
Zusammenhang
wurde
festgestellt,
dass
auf
der
HHSt. 1/892010-700000 – Heime Westendorf seit Jahren keine Ausgaben verbucht
wurden. Nach erhaltener Auskunft würden für die Jahresrechnung der Stadtgemeinde
Innsbruck von der IISG die effektiven Aufwendungen nicht separat vorgeschrieben,
sondern die tatsächlichen Einnahmen mit den angefallenen Aufwendungen gegenverrechnet. Die dadurch in den letzten Jahren entstandenen Einnahmenüberschüsse seien von der Gesellschaft an die Stadtgemeinde Innsbruck überwiesen worden.
Die Kontrollabteilung war der Ansicht, dass auf Grund der praktizierten Vorgangsweise lediglich der kalkulierte Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss zu präliminieren
gewesen wäre und empfahl weiters, dass bezüglich der fehlenden Abrechnungen aus
Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von der IISG die genauen Abrechnungsunterlagen eingefordert werden sollten.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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