Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.117
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Textziffer
39
1/612000-611100
Gemeindestraßen
Instandhaltung Straßenbauten - Grün
Jahr
Voranschlag
Rechnung
(in €)
(in €)
Abweichungen
plus/minus
Prozente
(in €)
2005
0,00
67.896,53
67.896,53
100,00 %
2006
0,00
61.964,10
61.964,10
100,00 %
65.000,00
121.036,51
56.036,51
86,21 %
65.000,00
98.490,35
33.490,35
51,52 %
2007
2008
2009
*)
120.000,00
*) vorläufige Werte zum Stichtag 20.2.2009
Entsprechende Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass diese Ausgaben bis
zum Jahr 2005 über die Vp. 1/612000-611000 – Instandhaltung Straßenbauten budgetiert und auch abgewickelt worden sind. Das Amt für Grünanlagen erhielt aus diesem Budget entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt und wurde gleichzeitig ermächtigt, aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Verbuchung der Ausgaben im
Auftrag des Amtes für Tiefbau auf der betreffenden Vp. vorzunehmen. Ursächlich für
die nicht durchgeführte Budgetierung der betreffenden Vp. war die Erstellung eines
Doppelbudgets für die Jahre 2005 und 2006, was im konkreten Fall bedeutete, dass
die voraussichtlichen Ausgaben für die Grünanlagenpflege noch im Voranschlag der
Vp. 1/612000-611000 – Instandhaltung Straßenbauten enthalten waren.
Eröffnet wurde die Vp. 1/612000-611100 – Instandhaltung Straßenbauten – Grün
erst Anfang des Jahres 2005, die Ausgaben für die Grünanlagenpflege sind dann im
Jahr 2005 und 2006 zwar dieser Vp. zugebucht worden, die Bedeckung erfolgte jedoch noch auf der Vp. 1/612000-611000 – Instandhaltung Straßenbauten. Für das
Jahr 2007 konnte dann erstmals Vorsorge für die Ausgaben auf der in Rede stehenden Vp. getroffen werden, wobei in diesem Jahr schon eine nicht unerhebliche Kostenüberschreitung festzustellen war.
Da im Jahr 2008 mit den budgetierten Mitteln das Auslangen abermals nicht gefunden werden konnte, empfahl die Kontrollabteilung, den gestiegenen Ausgaben bei der
Erstellung des Voranschlages verstärkt Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus hat der bisher für die Vp. 1/612000-611100 - Instandhaltung Straßenbauten - Grün anordnungsberechtigte Amtsvorstand des Amtes für Tiefbau die
MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung ersucht, die Anordnungsberechtigung ab dem Haushaltsjahr 2009 dem Amt für Grünanlagen zu übertragen, um
diese Vp. künftig in Eigenverantwortung bewirtschaften zu können. Diese vorgeschlagene Änderung der Anordnungsberechtigung ist von der Kontrollabteilung in ihrem
Bericht ebenfalls befürwortet worden.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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