Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.122

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Die Einschau in den entsprechenden Kontoauszug für das Jahr 2008 bestätigte die
Auszahlung des Förderbetrages für den Verein Volkshaus Innsbruck auf der dafür
vorgesehenen Haushaltsstelle.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

48

Auf Grund eines Mietvertrages aus dem Jahr 1973 bzw. 1974 ist die Stadtgemeinde
Innsbruck Mieterin mehrerer Räumlichkeiten im Objekt Innstraße 107 (Zentrum 107).
Die dafür anfallenden Aufwendungen für Miete, Betriebskosten, Reinigung, Telefon
und Rauchfangkehrer werden auf der Vp. 1/312000-757250 – Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Lfd. Transferzlg.-Priv.Institut. Jahressubvention verbucht.
Die Kontrollabteilung beanstandete in diesem Fall, dass es sich hierbei um keine Subvention im Sinne der geltenden Subventionsordnung handelt, sondern um Mietentgelte und Betriebskosten aus einem bestehenden Mietvertrag und empfahl, zukünftig
derartige Zahlungen auf den dafür vorgesehenen Budgetposten zu verbuchen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren teilte das Amt für Kultur mit, dass im Zuge der
Budgeterstellung künftig die entsprechenden Ausgaben im Sachaufwand vorgesehen
und dort verbucht werden würden.
Im Zuge der aktuellen Follow up - Einschau hat die Kontrollabteilung anhand des
betreffenden Kontoauszuges festgestellt, dass die Miet- und Betriebskostenzahlungen
für das Zentrum 107 ab dem Jahr 2009 nunmehr über die Vp. 1/312000-700000 –
Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste – Mietzinse abgewickelt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

49

Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung auch die im Jahr 2007 im Bereich des Zentrum 107 entstandenen Miet- und Betriebskosten in Höhe von € 14.281,17 verifiziert
und dabei das Hauptaugenmerk auf den monatlichen Mietanteil von damals € 340,79
netto gelegt.
Aus den einschlägigen Unterlagen entnahm die Kontrollabteilung, dass sich dieses
Mietentgelt aus drei „Teilbeträgen“ zusammensetzt. Die Grundlage bildete der vereinbarte Mietzins des im Jahr 1973 bzw. 1974 von der Stadtgemeinde Innsbruck abgeschlossenen Mietvertrages. Im Jahr 1990 wurden zusätzliche Räumlichkeiten angemietet und dafür ein separates Mietentgelt festgesetzt.
Ein weiterer Bestandteil des Mietzinses war ein monatlicher Erhaltungsbeitrag für anfallende Dach- und Fassadensanierungen, welcher der Vermieterin im Jahr 1990 von
der damaligen MA IV/Amt für Vertragsangelegenheiten im Betrag von € 68,31 zuerkannt worden ist. Dieser Erhaltungsbeitrag wurde seither zweimal erhöht, zuletzt im
Jahr 1996 auf € 95,69.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

30