Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.123

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50

Im Rahmen der von der Kontrollabteilung vorgenommenen Nachrechnung des Erhaltungsbeitrages hat sich eine Differenz zwischen der Berechnung des Jahres 2001
(€ 95,69) und jener des Jahres 2002 (€ 97,19) in Höhe von monatlich € 1,50 zu ungunsten der Stadtgemeinde Innsbruck ergeben, was hochgerechnet bis zum
Prüfungszeitpunkt (April 2008) ein zuviel bezahltes Entgelt von insgesamt ca.
€ 114,00 ergab.
Die Kontrollabteilung empfahl, um eine Klärung des Differenzbetrages von monatlich
€ 1,50 bemüht zu sein und gegebenenfalls den bisher zuviel bezahlten Betrag in Form
einer Gutschrift zurückzufordern.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Kultur damals mitgeteilt,
dass sich der Differenzbetrag aus der – nicht ganz exakten – Umrechnung von Schilling in Euro ergeben habe und korrigiert werden würde. Zudem habe der Vermieter
eine Gutschrift für die zuviel verrechneten Beträge der letzten drei Jahre zugesagt.
Als Erledigung bezüglich der zugesicherten Umsetzung der Empfehlung wurde der
Kontrollabteilung vom Amt für Kultur bereits im August 2008 die von der Hausverwaltung überwiesene Gutschrift der zuviel berechneten Beträge der letzten drei Jahre im
Betrag von € 54,08 sowie die um € 1,50 korrigierte Mietzinsvorschreibung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

51

Im Zusammenhang mit der „Refundierung Miete Stadtturmgalerie“ recherchierte die
Kontrollabteilung, dass die Stadtgemeinde Innsbruck dem Verein Tiroler Künstlerschaft das Geschäftslokal Nr. 4 im Erdgeschoss des Objektes Herzog-Friedrich-Straße
21 (Stadtturmgalerie) mit Vertrag vom 3.7.2002 vermietet hat. Die lt. Mietvertrag
vereinbarten Miet- und Betriebskosten in Höhe von € 5.336,64 jährlich werden dem
Mieter im Wege einer Subvention rückerstattet.
Der Kontrollabteilung konnte damals allerdings keine schriftliche Grundlage im Hinblick auf die Genehmigung dieser Subvention vorgelegt werden. Aus einem handschriftlichen Vermerk auf einem Schreiben des Mieters aus dem Jahr 2003 war lediglich ersichtlich, dass im Jahr 2003 die Miete aus Verstärkungsmitteln refundiert worden ist und ab dem Jahr 2004 im (Subventions-)Budget vorzusehen war.
Die Kontrollabteilung vertrat die Ansicht, dass lt. den Bestimmungen der geltenden
Subventionsordnung vom Mieter jeweils um die Gewährung dieser Subvention schriftlich anzusuchen und in weiterer Folge in Anbetracht der Höhe des Subventionsbetrages von € 5.336,64 jährlich ein Beschluss des Gemeinderates (auf Grund einer schon
bestehenden mittelfristigen Fördervereinbarung) erforderlich wäre. Das Amt für Kultur pflichtete im seinerzeitigen Anhörungsverfahren dieser Feststellung der Kontrollabteilung bei und versicherte, diese Empfehlung aufzugreifen und einen Beschluss
des Gemeinderates einholen zu wollen.
In Beantwortung einer Anfrage zum Stand der Umsetzung in dieser Angelegenheit
erklärte nun das Amt für Kultur, dass der Gemeinderat der Landeshauptstadt

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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