Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.141

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Erfordernisse und Vorgaben des Amtes für Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos
durch die Rechtsabteilung der IISG erfolgen.
Die IISG pflichtete der Kontrollabteilung bei und sah damit den Vorteil einer Vereinheitlichung der Verträge auf kurze Sicht.
Lt. der auf Basis einer gemeinsamen, koordinierenden Besprechung in der Beteiligungsverwaltung übermittelten Stellungnahme der Magistratsdirektion bleibe die
MA III/Amt für Land- und Forstwirtschaft weiterhin zentrale Anlaufstelle. Dies beziehe
sich auf alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der forst- und almbezogenen Grundstücke. Darunter falle auch die Ausschreibung bei Neuvergabe. Bei
der Vertragserrichtung leiste die IISG den rechtlichen Support. Als Fachabteilung liefere das Amt für Land- und Forstwirtschaft die entsprechenden fachlichen Rahmenbedingungen. Auf eine einheitliche Vertragsgestaltung werde, soweit möglich, geachtet werden. Nach Vorlage des Vertrages an den Stadtsenat durch das Amt für Landund Forstwirtschaft und der entsprechenden Genehmigung werde dieser der IISG zur
weiteren Verwaltung der Vorschreibungen, des Mahnwesens, der Wertsicherung und
der Kautionsverwaltung übergeben. Die Kautionen würden zentral bei der IISG verwaltet werden.
Zur Anfrage der Kontrollabteilung, inwieweit ihre Empfehlungen umgesetzt worden
sind gab die IISG bekannt, dass in den letzten Monaten keine Neuvergaben erfolgt
seien. Zentrale Ansprechstelle sei nach wie vor das Amt für Land- und Forstwirtschaft, wobei die rechtliche Unterstützung durch die IISG nach Anforderung durch die
Fachabteilung jederzeit erfolgen werde. Eine Verlängerung des Pachtvertrages für die
Bodensteinalm sei im September 2008 durch das Amt für Land- und Forstwirtschaft
erfolgt, welches die IISG hierüber informiert habe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

82

Im Verlauf der Prüfung hat sich herausgestellt, dass der Informationsaustausch zwischen Amt für Land- und Forstwirtschaft sowie Rechtsabteilung, Liegenschaftsmanagement und Bestandnehmerbuchhaltung im Bereich der IISG optimiert und ausgebaut werden muss. IISG-intern sah die Kontrollabteilung bereits eine Verbesserung
der Situation durch eine lückenlose Nutzung aller Beteiligten der vorhandenen EDVtechnischen Ressourcen in Form des Archivierungsprogrammes „Documents“, wobei
diese Maßnahme auch im Sinne der Gestaltung eines funktionierenden IKS verstanden wurde.
In der Stellungnahme vertrat die IISG die Ansicht, dass der Informationsaustausch
zwischen den einzelnen Abteilungen gewährleistet sein werde, wenn die
Vertragsgestaltung künftig einheitlich nur durch die Rechtsabteilung der IISG erfolgt.
Der interne Informationsaustausch könne unter Ausnutzung der EDV-technischen
Möglichkeiten verbessert werden.
Im Ergebnis der gemeinsamen Stellungnahme ließ der Magistratsdirektor wissen,
dass Abstimmungsgespräche zwischen der MA III/Amt für Land- und Forstwirtschaft

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

49