Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.142

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sowie der IISG wie bisher regelmäßig abgehalten werden würden. Dies veranlasste
die Kontrollabteilung zur Bemerkung, dass gerade dieses Erfordernis in der Vergangenheit vernachlässigt worden ist.
Zur gegenständlichen Problematik wurde von den betroffenen Stellen im Rahmen des
Follow up 2008 ausgeführt, dass es mehrere Abstimmungsgespräche gegeben habe,
in welchen die aufgeworfene Schnittstellenproblematik erörtert worden sei. Des Weiteren sei vereinbart worden, dass zwischen IISG und Amt für Land- und Forstwirtschaft periodisch bzw. im Anlassfall Besprechungen stattfinden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

83

Die im Eigentum der Stadt Innsbruck gestandene Schoberwaldhütte, welche 1984 in
Form einer Bittleihe gegen jederzeitigen Widerruf einem Nutzer überlassen worden
war, ist mittels Tauschvertrag im März 2007 den Österreichischen Bundesforsten
übergeben worden. Nachdem die agrarbehördliche Genehmigung zum Zeitpunkt der
Prüfung noch ausständig war, konnte auch die grundbücherliche Durchführung noch
nicht erfolgen. Aufgrund dieses Rechtsgeschäftes wurde dem Nutzer der Hütte für
das Jahr 2007 kein Anerkennungszins mehr vorgeschrieben, allerdings ist auch die
bittleihweise Überlassung der Hütte nicht widerrufen worden. Die Kontrollabteilung
hat in diesem Zusammenhang empfohlen, bis zur agrarbehördlichen Genehmigung
des Rechtsgeschäftes den Widerruf der bittleihweisen Überlassung in Evidenz zu
nehmen und dem Nutzer der Hütte in der Zwischenzeit den beabsichtigten Widerruf
der Gebrauchsüberlassung anzukündigen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IISG mit, dass der bevorstehende Widerruf bereits
angekündigt worden sei, der Widerruf selbst aber erst dann erfolgen solle, wenn das
anhängige Agrarverfahren abgeschlossen sei.
Im Rahmen der Follow up - Einschau 2008 gab die IISG bekannt, dass das Agrarverfahren im Rahmen des Grundtausches mit den ÖBF nun bescheidmäßig abgeschlossen sei. Die Bittleihe für die Schoberwaldhütte sei per 6.12.2007 widerrufen und
sämtliche Vorschreibungen dementsprechend eingestellt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

84

Im Quervergleich betrachtet erwiesen sich die Almpachtzinse generell als niedrig.
Darüber hinaus vermisste die Kontrollabteilung in Bezug auf die Pachtzinsbildung
nachvollziehbare Kriterien und hielt aus Gründen der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit die Erstellung eines die Pachtzinshöhe beeinflussenden Merkmalkataloges für empfehlenswert.
Die IISG betonte in ihrer Stellungnahme zum Vorbericht, dass sie bisher auf die Höhe
der Pachtzinse und Kautionen keinen Einfluss gehabt habe. Um marktkonforme

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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