Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.144
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ist. Weiters ist nach Ende des Rechnungsjahres 2008 ein Rechenschaftsbericht, datiert mit 12. Jänner 2009 erstellt und in Kopie der Kontrollabteilung zugeleitet worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Was die Rechtsform der Werbekooperation betraf, hielt die Kontrollabteilung eine
Entscheidungsfindung durch die beteiligten Institutionen für geboten, wobei bei den
diesbezüglichen Überlegungen durchaus auch eine Vereinsgründung denkmöglich erschien. Auch die Frage der Entlastung der von den Parteien nominierten Mitglieder
sollte in diesem Rahmen geregelt werden.
In der Stellungnahme wies das Büro der Bürgermeisterin hin, dass in Absprache mit
den Casinos Austria AG und der MA IV derzeit die Möglichkeit geprüft werde, die Abwicklung der Garagierungskosten und des Casino Werbefonds neu zu gestalten und
damit auch die Form der Kooperation zu ändern.
Im Zuge der Follow up - Einschau wurde dazu ausgeführt, dass aufgrund der im Jahr
2008 erfolgten Verhandlungen mit dem Garagenbetreiber bezüglich eines Ankaufes
und der im Raum stehenden städtebaulichen Neugestaltung durch ein Konsortium die
Neugestaltung der Garagierungskosten auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden
sei.
In Bezug auf die Form der Kooperation des Casino Werbefonds wurde festgehalten,
dass eine Änderung der derzeitigen Vorgangsweise nach den Überprüfungen der
MA IV und den Gesprächen zwischen der im Gremium vertretenen Mitglieder der
Stadt Innsbruck und des Casinos Innsbruck nicht weiterverfolgt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
7 Sonstige Rechtsträger
7.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2007
des Vereins „Innsbrucker Weihnacht“
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Die Kontrollabteilung hat eine Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2007 des Vereines „Innsbrucker Weihnacht“ vorgenommen und das Ergebnis mit Bericht vom
24.6.2008, Zl. KA-06522/2008, dokumentiert.
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Im Rahmen der Aufbereitung der rechtlichen Grundlagen hat die Kontrollabteilung zur
statutarisch verankerten Benennung von Vertretern der Stadtgemeinde Innsbruck in
Organe des Vereines die Auffassung vertreten, dass es hiefür einer formalen
Annahmeerklärung durch die Stadt bedürfte. In diesem Zusammenhang wurde
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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