Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.168
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Im Anhörungsverfahren zur jetzigen Follow up - Einschau wurde vonseiten der IIG &
Co KG berichtet, dass das Bauvorhaben Turnhallenneubau Siebererschule mit besonderem Augenmerk auf die Kostenaufteilung zwischen Neubau und Instandhaltung
neu abgerechnet wurde. Die Arbeiten an der Heizzentrale wurden dabei an Hand des
Heizwärmebedarfs anteilsmäßig auf Neubau (18,5 %) und Instandhaltung (81,5 %)
aufgeteilt, was einer betragsmäßigen Rückführung von ca. € 150.000,00 vom Bau auf
die Instandhaltung entsprach. Weiters wurde lt. Stellungnahme darauf Bedacht genommen, dass verschiedene Leistungen vor der Eröffnung des Baukontos im Jahre
2005 auf die Instandhaltung gebucht werden mussten, welche bereits in der Hauptmietzinsabrechnung mit der Stadt Innsbruck berücksichtigt und verrechnet worden
sind.
Eine prozentuale Aufteilung anhand des sich durch den Neubau verändernden Heizwärmebedarfs erschien hinsichtlich der Zuteilung Neubau / Instandhaltung als durchaus taugliches Mittel. Bezüglich der Frage, ob das Anlagenalter (Baujahr 1986) als
Bewertungskriterium (mit)aufgegriffen werden müsste, gab es differierende Sichtweisen; jedenfalls war die 100 %ige Zuweisung der Kosten zum Hallenneubau für die
Kontrollabteilung nicht nachvollziehbar und auch nicht vertretbar. Sich ergebende
Synergieeffekte bei gleichzeitiger Ausführung von Sanierungs- mit Neubaumaßnahmen (Baustelleinrichtung, Zugänglichkeit, etc.) sollen natürlich genutzt werden, jedoch unter Bedachtnahme einer Abgrenzung der Arbeiten sowie klar getrennter Abrechnung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Auf der Anfang 2008 übermittelten Abrechnungszusammenstellung fand sich unter
der Titulierung „Leitung umlegen“ eine Position mit einer Summe von knapp
€ 81.600,00, welche am Baukonto jedoch nicht aufschien. Eine Zuweisung zum Bauvorhaben war somit nicht möglich. Nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern konnte dieser - der Stadt gegenüber bereits abgerechnete - Betrag im Prüfungszeitraum nicht zugeordnet werden. In der Stellungnahme wurde seitens der IIG
& Co KG mitgeteilt, dass der genannte Betrag insofern geklärt werden konnte, als
dass sich der Betrag aus mehreren Teilbeträgen im Zusammenhang mit der Umlegung von Leitungen im Boilerraum zusammensetzte. In einer gleichzeitig mit der Stellungnahme übermittelten Kostenzusammenstellung wurde die o.a. Position jedoch mit
nur mehr rd. € 34.500,00 ausgewiesen. Die Differenz von rd. € 47.100,00 auf den der
Stadt gegenüber abgerechneten Betrag von rd. € 81.600,00 konnte nicht geklärt
werden. Die Gesamterrichtungskosten wurden in der Kostenzusammenstellung mit
€ 1.932.061,40 angegeben, was bezüglich der Transferzahlungen eine Mehrzahlung
der Stadt Innsbruck von € 66.395,03 ergab. Laut Stellungnahme sollte dieser Betrag
über die Hauptmietzinsabrechnung (gegen)verrechnet werden.
Im Zuge der jetzigen Follow up - Einschau wurde eine neuerliche Kostenaufstellung
übermittelt, in welcher die Sanierungskosten der Heizzentrale wie Anfangs angeführt
prozentual aufgeteilt wurden. In der Zusammenstellung war die Position „Leitung umlegen“ unverändert mit rd. € 34.500,00 enthalten. Der Betrag wurde nicht belegt, erschien aber größenmäßig plausibel. Gemäß der prozentualen Aufteilung wäre dieser
Betrag jedoch auch mit nur 18,5 % (rd. € 6.380,00) einzurechnen gewesen, da
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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