Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.72
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 133 -
17.
IV 6582/2005
IISG IV 3040/2003
18.
Stadtgemeinde Innsbruck und
Tiroler Kommunalgebäude Leasing (TKL) III GrundverwertungsgesmbH, Kaufvertrag hinsichtlich des Superädifikates
Volksschule Angergasse auf
Grundstück 1751, vorgetragen in
EZ 2780, Grundbuch 81111 Hötting, und Einbringung in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG)
Stadtgemeinde Innsbruck und
Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur, Vereinbarung über
die Benützung eines Teiles der
Dreifachturnhalle des Akademischen Gymnasiums Angerzellgasse für die Volksschule Innere
Stadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.2.2008:
Die Stadt Innsbruck schließt eine Vereinbarung, welche in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, mit der Republik
Österreich, Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur, ab und
sichert sich damit das Recht der Mitbenützung eines Teils der Dreifachturnhalle des
Akademischen Gymnasiums Angerzelle
für die Volksschule Innere Stadt im
Ausmaß von zwanzig Wochenstunden.
Das ist kein Schnäppchen, wobei die
Verhandlungen äußerst erfolglos waren.
Wir werden aber nicht eine eigene
Turnhalle bauen, wenn wir vor der Nase in
der neuen Volksschule eine Dreifachturnhalle haben.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.2.2008:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck schließt
mit der Tiroler Kommunalgebäude
Leasing (TKL) III GrundverwertungsgesmbH den vorliegenden Kaufvertrag hinsichtlich des Superädifikates
Volksschule Angergasse auf Grundstück 1751, vorgetragen in EZ 2780,
Grundbuch 81111 Hötting, mit Übergabetermin 1.1.2008 ab. Der kalkulierte Kaufpreis, welcher in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
mit den Leasingraten bereits bei der
Leasingfirma abbezahlt.
2.
In der Folge bringt die Stadtgemeinde
Innsbruck dieses Superädifikat Volksschule Angergasse auf Grundstück
1751, vorgetragen in EZ 2780,
Grundbuch 81111 Hötting, in das
Vermögen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) ein, die
bereits auf Grund des Einbringungsvertrages vom 25.6.2003 grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1751, vorgetragen in
EZ 2780, Grundbuch 81111 Hötting,
ist.
3.
Für diese Einbringung nehmen die
Vertragsteile die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von
Aufgaben der Gebietskörperschaften
gemäß Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 in Anspruch.
4.
Zur näheren Vertragsregelung wird
die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) ermächtigt und beauftragt.
Wir bezahlen diese ja jetzt schon, aber der
Betrag in der Höhe von € 8.000,-- ist
genug, da es immer noch günstiger
kommt, als wenn wir selbst bauen würden.
Ich gebe zu, dass es unmöglich war,
etwas anderes zu erreichen, obwohl wir es
alle probiert haben.
GR-Sitzung 28.2.2008
IV 1707/2008
IISG RA/10/2007