Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.144

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ist. Dem gegenüber wird diese seitens der IISG aber separat berechnet, was jedoch nicht der diesbezüglichen Judikatur entspricht.
Für die zum Eigenjagdgebiet Samertal gehörenden Reviereinrichtungen
wurde eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, in der ein ebenfalls
wertgesicherter Pauschalpreis für die Benützung der zwei Jagdhütten
vereinbart worden ist.
Jagdhütteninventar

Über den Zustand der Jagdhütten und des überlassenen Inventars ist
bei Beginn des Vertragsverhältnisses eine beiderseits zu fertigende
Niederschrift aufzunehmen, welche einen wesentlichen Bestandteil des
Vertrages darstellt. Die entsprechenden Niederschriften wurden der
Kontrollabteilung übermittelt.
Für die zur Eigenjagd Höttinger Alpe gehörende „Jagerhütte“ sollte eine
eigene Vereinbarung verfasst werden, die der Kontrollabteilung aber
bis zum Prüfungszeitpunkt nicht vorgelegt werden konnte. Nachdem
der Jagdpächter relativ umfangreiche Investitionen bezüglich der
Einrichtung bzw. des Inventars der „Jagerhütte“ getätigt hat, erscheint
es der Kontrollabteilung daher als sehr wesentlich, eine schriftliche
Vereinbarung im Hinblick auf die finanzielle Regelung bzw. Abgeltung
im Falle der Beendigung des Pachtverhältnisses zu treffen.

Betriebskosten

Für die den Pächtern überlassenen Gebäude besteht eine Feuer- und
Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbeiträge werden den Pächtern bei Fälligkeit zur Zahlung vorgeschrieben.
Im Zuge dieser Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Betriebskosten für das Jahr 2005 bezüglich der beiden zum Jagdgebiet
Samertal gehörenden Hütten dem Pächter nicht verrechnet worden
sind. Da das Pachtverhältnis am 1.4.2005 begonnen hat, wären ab diesem Zeitpunkt bis Jahresende die angefallenen Betriebskosten vorzuschreiben gewesen.

Pachtzinsvorschreibungen

Die Pachtzinse wurden von der IISG ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der vertraglich festgesetzten Indexanpassung zeitgerecht vorgeschrieben.

Einhaltung der
Zahlungsfristen

Die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfristen seitens der
Pächter anhand der betreffenden Kontoauszüge hat ergeben, dass die
vorgegebenen Zahlungsziele im Großen und Ganzen eingehalten wurden.

Achensee-Seekar

Aufgrund eines Heimfallrechtes ist die Stadtgemeinde Innsbruck
grundbücherliche Alleineigentümerin von Grundstücken in den KGen
Eben und Achental im Ausmaß von rd. 700 ha. Diese bilden das Eigenjagdgebiet „Achensee“, welches im Wesentlichen aus einer Wasserfläche (Achensee) besteht. Um die Attraktivität dieses Jagdgebietes zu
erhöhen, hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2002 von den ÖBF mehrere
Grundstücke im Bereich der KG Eben am Achensee angekauft. Die neu

Zl. KA-13595/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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