Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.145
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dazu gekommene Fläche (rd. 287 ha) ist derzeit noch Bestandteil eines
bis März 2009 aufrechten Jagdpachtvertrages. Die daraus resultierenden Jagdpachterlöse fließen der Stadt zu.
Im Jahr 2006 wurden von der Stadt noch mehrere kleinere Enklaven,
die innerhalb der von den ÖBF erworbenen Grundflächen liegen, von
der TIWAG übernommen. In diesem Rahmen hat die Stadt für ein
ehemaliges Alpgebäude, welches die TIWAG seinerzeit einer Privatperson in Bestand gegeben hatte, für 2006 einen anteiligen Bestandzins
erhalten. In der Zwischenzeit hat das Amt für Land- und Forstwirtschaft
dieses Bestandsverhältnis aufgekündigt, weil beabsichtigt ist, das Gebäude als Jagdhütte für die Eigenjagd Achensee zu verpachten.
Für ein weiteres Grundstück, welches seitens der TIWAG im Jahr 1991
an einen Yachtclub verpachtet worden ist und die Stadtgemeinde mit
dem Besitzübergang auf der Verpächterseite nun in dieses Bestandsverhältnis eingetreten ist, hat die Stadt im Jahr 2006 ebenfalls einen
anteiligen Pachtzins erhalten, welchen das Amt für Land- und
Forstwirtschaft vereinnahmt hat. Das betreffende Grundstück ist allerdings nicht Teil des Eigenjagdgebietes, so dass der aliquote Pachtzins
für 2006 nicht von der MA III, sondern von der MA IV beim
TA „Grundbesitz“ zu vereinnahmen gewesen wäre. Darüber hinaus hatte die Bestandnehmerbuchhaltung der IISG von diesem Vertragsverhältnis keine Kenntnis, weshalb dem betreffenden Verein für das laufende Jahr 2007 auch kein Pachtzins vorgeschrieben worden war.
6 Sonstige Hütten
Schoberwaldhütte
Die Schoberwaldhütte ist seit dem Jahr 1984 in Form einer Bittleihe
gegen jederzeitigen Widerruf einem Nutzer überlassen worden. Der
Anerkennungszins wurde wertgesichert sowie zuzüglich der Umsatzsteuer vereinbart. Weiters sind die Betriebskosten, die jeweils bei
Fälligkeit vorgeschrieben werden, zu bezahlen.
Mit Tauschvertrag vom 20.3.2007 bzw. 12.4.2007 wurde u.a. die
Schoberwaldhütte an die Österreichischen Bundesforste übergeben. Da
die erforderliche argrarbehördliche Genehmigung noch ausständig ist,
konnte die grundbücherliche Durchführung bis dato nicht erfolgen.
Der Anerkennungszins für 2007 wurde offensichtlich auf Grund des
zuvor erwähnten Rechtsgeschäftes dem Nutzer nicht mehr in Rechnung gestellt. Ein Widerruf der bittleihweisen Überlassung der Schoberwaldhütte ist bisher allerdings nicht erfolgt.
Lochschrofenhütte
Die so genannte „Lochschrofenhütte“ wurde von der Stadtgemeinde
Innsbruck einem Berechtigten seit dem Jahr 1990 bittleihweise gegen
jederzeitigen Widerruf überlassen.
Für diese prekaristische Bewilligung wird jeweils am Jahresanfang der
vereinbarte Anerkennungszins von brutto € 72,67 vom Amt für
Zl. KA-13595/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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