Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.146
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Land- und Forstwirtschaft vorgeschrieben und auf der Vp. 2/842010824000 – Waldnutzung, Vermietung und Verpachtung/Natur- und
Landschaftsschutz vereinnahmt. Eine Wertsicherung wurde nicht vorgesehen.
Gufelhütte
Auf Grund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1970 hat die Stadtgemeinde Innsbruck als Grundeigentümerin einer Pächterin prekaristisch
gestattet, die Höhle unter den „Gufeln“ auszubauen und als Unterstand
zu nutzen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung war die
Tatsache, dass die Hütte nach dem Ableben der Pächterin in das Eigentum der Stadt Innsbruck übergeht.
In einem früheren Bericht der Kontrollabteilung aus dem Jahr 2005
über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2003 u.a. der IISG
wurden betreffend dieses Prekariums diverse Unzulänglichkeiten hinsichtlich der damals getroffenen Vereinbarung mit einem Verwandten
der in der Zwischenzeit verstorbenen Pächterin festgestellt und empfohlen, die Angelegenheit einer Klärung zuzuführen. Die IISG teilte
seinerzeit mit, dass die Angelegenheit durch den Abschluss eines
Mietvertrages mit dem betreffenden Verwandten erledigt worden sei.
Der vorliegende Mietvertrag wurde am 31.12.2004 abgeschlossen und
beinhaltet u.a. den Vertragspunkt, dass die Gufelhütte mit Datum
1.8.2003 nunmehr in das Eigentum der Stadt Innsbruck übergegangen
ist. Als Mietzins wurden jährlich € 200,00 brutto, wertgesichert, vereinbart. Hinzu kommen noch die öffentlichen Abgaben sowie die anteilige
Grundsteuer.
Weiters wird von der IISG ein jährlicher Verwaltungsbeitrag von
€ 36,00 zuzüglich Umsatzsteuer eingehoben, wobei diesbezüglich festgestellt wurde, dass irrtümlich jeweils nur € 30,00 netto verrechnet
worden sind. Der Sachbearbeiter der IISG hat noch während der Prüfung die entsprechende Korrektur vorgenommen.
Die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfristen hat ergeben, dass die Bezahlung des Mietzinses in den geprüften Jahren nicht
fristgerecht stattgefunden hat.
Die Kontrollabteilung konstatierte weiters, dass die Vorschreibung der
öffentlichen Abgaben und anteiligen Grundsteuer bisher nicht erfolgt
ist. Diesbezügliche Recherchen haben ergeben, dass in der von der
zuständigen Fachabteilung des Stadtmagistrates (Gemeindeabgaben)
vorgeschriebenen Abgabensumme mehrere Grundstücke zusammengefasst worden sind und eine spezifische Zuordnung des auf die Gufelhütte entfallenden Anteiles nicht möglich ist, der sich aber im marginalen Bereich bewegt.
Zl. KA-13595/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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