Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.147
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7 Kautionen
Modalitäten
Als Sicherstellung für die Erfüllung der Pachtvertragsverpflichtungen
wird mit den jeweiligen Pächterinnen und Pächtern i.d.R. die Hinterlegung einer Kaution vereinbart. Anlässlich einer Überprüfung der Handhabung der diesbezüglichen Modalitäten hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die von den Jagdpächtern der Eigenjagden „Samertal“
und „Höttinger Alpe“ hinterlegten Kautionen betragsmäßig nicht den
Vertragsbestimmungen entsprochen haben. Bei der Pächterin der
Arzler Alm hat die Stadtgemeinde anstelle einer Kautionshinterlegung
vom Pächter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits getätigte
Investitionen als gleichwertige Sicherstellung akzeptiert.
Der Pächter der Höttinger Alm hatte die lt. Vertrag vorgesehene Kaution zum Prüfungszeitpunkt noch nicht beigebracht. Der aktuelle Pachtvertrag für die Möslalm enthält keine Kautionsvereinbarung, ebenso
wie jener für die Fronebenalm. Allerdings befindet sich bei der Stadthauptkassa ein auf den Pächter der Fronebenalm lautendes Sparbuch,
welches offenbar dem vorangegangenen Pachtverhältnis zuzuordnen
ist. Darüber hinaus wurde die Existenz von zwei weiteren aus früheren
Pachtverhältnissen stammenden Sparbüchern festgestellt. Die damals
verpachteten Objekte befinden sich allerdings seit etlichen Jahren nicht
mehr im Eigentum der Stadt.
8 Versicherungsschutz
Haftpflicht- und Feuerversicherung
Die baulichen Objekte der städt. Almen, Jagden und sonstigen Hütten
gelten im Rahmen einer für den gesamten städt. Haus- und Grundbesitz abgeschlossenen Haftpflichtversicherung als mitversichert.
Daneben sind die gegenständlichen Gebäude zum Neubauwert gegen
Schäden durch Feuer versichert. Im Zuge einer Einschau in die Feuerversicherungspolizze hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Unzulänglichkeiten festgestellt. Diese reichten von einzelnen Pachtobjekten
unrichtig zugeordneten Gebäudewerten, über nicht richtig bezeichnete
Objekte bis hin zu Unklarheiten in Bezug auf den Deckungsumfang für
das Inventar.
9 Inventarwesen
Inhalt der Inventarverzeichnisse
Zl. KA-13595/2007
Hiezu hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass in den beim Amt für
Land- und Forstwirtschaft geführten Inventarverzeichnissen mehrfach
Gegenstände in Evidenz gehalten werden, obwohl sie nicht mehr
brauchbar oder schon ausgeschieden worden sind. In diesem Zusammenhang wurde eine einschlägige Dienstanweisung des Magistratsdirektors aus dem Jahr 1996 in Erinnerung gebracht.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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