Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.148

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10 Sonstiges
Jungschützenhütte

Im Bereich der Höttinger Alm befindet sich die so genannte „Jungschützenhütte“, welche einschließlich der dortigen Kapelle seit 1984
dem Schützenbataillon Innsbruck im Wege eines Prekariums überlassen
worden ist. Da die IISG von diesem Umstand erst anlässlich der Prüfung Kenntnis erlangt hatte, kam es in der Vergangenheit auch nicht
zur Vorschreibung eines Anerkennungszinses.
In diesem Zusammenhang erhob sich auch die Frage der Kostentragung für allfällige Instandhaltungsarbeiten. Diesbezüglich im Jahr 2007
angefallene Kosten wurden nämlich vom Amt für Land- und Forstwirtschaft beim TA Alpbesitz unter der Vp. „Instandhaltung Gebäude“ eingewiesen. Dem gegenüber unterstellte die Kontrollabteilung dieser Zuwendung Subventionscharakter, welche entsprechend dem nach der
Subventionsordnung vorgegebenen Verfahrensablauf behandelt und
abgewickelt werden müsste.
11 Resümee

Maßnahmenkatalog

Im Hinblick auf die im Zuge der Prüfung aufgezeigten organisatorischen, verwaltungstechnischen und kommunikativen Schachstellen
erachtete die Kontrollabteilung folgende Maßnahmen als wesentlich:

Transparenz

a)

Entflechtung der haushaltsmäßigen Abwicklung der derzeit
intransparenten Einnahmengestion unter Beachtung wesentlicher
Budgetgrundsätze.
Die IISG wies darauf hin, dass sie auf die Verbuchung innerhalb des
städt. Voranschlages keinen Einfluss habe.
In Konsequenz der Empfehlungen der Kontrollabteilung teilte das Büro
des Magistratsdirektors im Anhörungsverfahren mit, dass seitens der
MA IV/Beteiligungsverwaltung Vorsorge bezüglich einer transparenteren Darstellung der Einnahmen- und Ausgabensituation der städt. Almen, Eigenjagdgebiete und sonstigen Hütten im Rechnungsabschluss
2007 und für das Budget 2008 getroffen worden sei.

Kautionsberechnung
und -höhe

b)

Anpassung der Kautionen an die aktuellen Gegebenheiten, Einforderung fehlender und Berichtigung falsch berechneter Kautionen.

Um eine einheitliche Regelung betreffend die Evidenthaltung der Kautionen zu erreichen schlug die IISG vor, die teilweise durch die IISG eingehobenen und bei der IISG liegenden Kautionen (Sparbücher, Bankgarantien) der MA III/Amt für Land- und Forstwirtschaft zu übertragen.
Den Ausführungen der Kontrollabteilung über die Kautionshöhen (netto/brutto) schloss sich die IISG an, wobei zu niedrige Kautionen nachgefordert, zu hoch erlegte Kautionen aber nicht korrigiert werden würden. Was die Höhe und Art der Kautionen anlangt, habe die IISG keinen Einfluss gehabt, weil diese vom Amt für Land- und Forstwirtschaft
ausverhandelt worden seien.

Zl. KA-13595/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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