Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.152

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
erfolgen solle, wenn das anhängige Agrarverfahren abgeschlossen sei.
Abschluss eines
Generalvertrages

s)

Bei einer in Zukunft wiederum geplanten Zusammenfassung bestehender Dienstbarkeitsvereinbarungen in Form eines Generalvertrages ist sicherzustellen, dass im neuen Vertragswerk letztlich
auch jene Entgelte Eingang finden, welche tatsächlich in den ursprünglichen Einzelvertragswerken als Gegenleistung für die diversen Servituts- und Dienstbarkeitseinräumungen festgelegt gewesen sind.

Die IISG betonte in ihrer Stellungnahme, dass sie weder in die Verhandlungen bezüglich Vertragsgestaltung und Entgelt eingebunden
gewesen sei, noch die Stadtsenatsvorlage erstellt habe. Lediglich die
Abwicklung der Verbücherung sei durch die IISG erfolgt.
Kriterien für die
Pachtzinsbildung

t)

Erstellung eines die Pachtzinshöhe beeinflussenden Maßnahmenkataloges zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf die Pachtzinsbildung. Der Kontrollabteilung erschienen als mögliche Ansatzpunkte hiefür bspw. Größe der Alm, Lage, vorhandene Übernachtungsmöglichkeiten, Berücksichtigung anteiliger Wegerhaltungskosten u.ä. vorstellbar. Weiters vertrat die Kontrollabteilung die
Meinung, dass die bisher nur in zwei Almpachtverträgen enthaltenen Bestimmungen bezüglich der Verwendung der von den jeweiligen Almbewirtschaftern lukrierten Almförderung (ÖPULFörderung) künftig ausnahmslos in alle Pachtverträge aufgenommen werden sollten.

Die IISG wies darauf hin, dass sie bisher auf die Höhe der Pachtzinse
und Kautionen keinen Einfluss gehabt hätte. Um marktkonforme
Entgelte zu erzielen, werde jedoch eine öffentliche Ausschreibung empfohlen und habe sich dieser Vorgang bei den Jagdpachten bewährt.
Als Fazit des von der Magistratsdirektion aus Besprechung mit den betroffenen Dienststellen gezogenen Resümees wurde empfohlen, bei
Neuvergaben im Sinne eines fairen Wettbewerbes generell Neuausschreibungen vorzunehmen. Die Preisbildung für den Pachtschilling
erfolge durch das Amt für Land- und Forstwirtschaft, bei Bedarf in Absprache mit der MA IV. Die Verwendung der jeweils möglichen, aktuellen Agrarförderungen (Alpsförderung) solle in allen Pachtverträgen klar
geregelt werden.
Abschließend empfahl die IISG zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, alle Verwaltungsangelegenheiten bezüglich des Almen-, Forst- und
Jagdbesitzes bei einer Dienststelle zu konzentrieren. Da die MA III als
verwaltende Dienststelle in fast allen Fällen direkter Ansprechpartner zu
den jeweiligen Vertragspartnern sei und auch den laufenden Kontakt
pflege, wurde vorgeschlagen, die Wahrnehmung aller Verwaltungsangelegenheiten dort zu konzentrieren. Die IISG würde sich dann nur
mehr auf eine Hilfestellung in rechtlichen Angelegenheiten (einheitliche
Vertragsgestaltung) beschränken und die jährlich anfallenden

Zl. KA-13595/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

14