Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.173
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Textziffer
einer im Jahre 1979 zwischen der Stadt Innsbruck und dem damaligen Ministerium
für Wirtschaft und Forschung abgeschlossenen Vereinbarung, hat sich die Stadt für
die Benützung des Freigeländes der USI verpflichtet, als „pauschale Abgeltung der
anteiligen Betriebs- und Erhaltungskosten jahresdurchgängig, während der gesamten
Dauer dieser Vereinbarung, die Mittel für zwei vom Bund anzustellende Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe p4 (Hallen- bzw. Platzwarte) zu übernehmen“.
Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass das in der Vereinbarung genannte Entlohnungsschema keine Anwendung mehr findet. Den Vorschreibungen
werden nunmehr die (höheren) Gehaltsansätze nach dem Vertragsbedienstetenreformgesetz zu Grunde gelegt. Auf den angeforderten Lohnkostennachweisen waren
neben den Schemabezügen auch Überstundenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse
sowie Beiträge zu einer Pensionskasse ausgewiesen. Die gehandhabte Vorgangsweise
entsprach nicht dem Inhalt der Benützungsvereinbarung.
In der Stellungnahme wurde seitens des Amtes mitgeteilt, dass bezüglich der empfohlenen Überarbeitung der Vertragsgrundlage Gespräche im Laufen wären und das
Ergebnis ehest mitgeteilt werde.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2006 wurde durch die Kontrollabteilung nachgefragt,
inwieweit in der Sache ein Ergebnis erzielt werden konnte. In der Stellungnahme teilte das Amt mit, dass Gespräche mit der Leitung des Universitätssportinstitutes stattgefunden hätten, sich an der Situation jedoch (noch) nichts verändert habe.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.2.2007 wurde beschlossen, die Gründe der
Nichtentsprechung von Empfehlungen der Follow up-Einschau zu erheben. Eine Erledigung wurde vom Gemeinderat bis Ende April 2007 in Aussicht gestellt. Auf ein diesbezüglich ergangenes Schreiben des Magistratsdirektors teilte das Amt mit, dass mit
dem Direktor des USI telefonisch Kontakt aufgenommen und Gesprächstermine mit
den zuständigen Juristen der Universität sowie dem zuständigen Vizerektorat festgelegt worden seien. Aus terminlichen Gründen wären diese lt. Stellungnahme frühestens Mitte April möglich, jedoch sollte die Angelegenheit ehest einer Erledigung zugeführt werden. Mittels Schreiben vom 5.7.2007 wurde seitens des Amtes ergänzend
mitgeteilt, dass in der Angelegenheit zwischenzeitlich diese Besprechungen stattgefunden hätten, zu welchen über Anregung des Magistratsdirektors auch ein Jurist des
Magistrates bei gezogen worden sei. Am bestehenden Gesamtvertrag aus dem Jahr
1979 seien einige Mängel festgestellt worden, weshalb dieser zurzeit überarbeitet
werde.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2007 wurde das Amt für Sport erneut zur Sachlage
befragt. In der diesbezüglichen Stellungnahme wurde seitens des Amtes mitgeteilt,
dass derzeit von der USI- Direktion geprüft werde, ob der Vertrag durch die Errichtung der Fußballakademie abgeändert werden sollte, bzw. in wie weit die neue
Dreifachhalle in den Vertrag integriert werden könnte. Unabhängig davon würde der
Hauptgegenstand der Vertragserstellung, eine neue Formulierung hinsichtlich der Entlohnung der Hallen- bzw. Platzwarte darstellen und eine Erledigung könnte im Frühjahr 2008 erfolgen.
Die Kontrollabteilung erlaubt sich in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass diese
Angelegenheit erstmals im Frühjahr 2004 (KA-8/2004) augenscheinlich geworden ist.
Damals wurde dem Amt für Sport empfohlen auf eine jährliche Abrechnung der
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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