Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.174
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Akontozahlungen sowie (bedingt durch die lange Vertragsdauer) auf etwaig notwendige Vertragsergänzungen Bedacht zu nehmen. Im Zuge einer Einschau im Jahr 2005
wurde dezidiert die Überarbeitung des Vertrages empfohlen, da die Vorgangsweise
der Universitätsquästur nicht dem Inhalt des Vertrages entsprach (und nach wie vor
nicht entspricht). Zusammenfassend wurden 4 Jahre lang Gespräche geführt und Absichten erklärt, jedoch konnte keinerlei Ergebnis erzielt werden. Ein solch langer Zeitraum für eine bislang lediglich in Aussicht gestellte Erledigung dieser Angelegenheit
erscheint der Kontrollabteilung unbegreiflich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.
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Im Zuge der Belegkontrolle des IV. Quartals 2005 wurde eine Auszahlungsanordnung
des Amtes für Gesundheit, Markt - und Veterinärwesen über schulärztliche Tätigkeiten an einer Volksschule eingesehen. Die Rechnungslegung erfolgte mittels eines
Formulars des Landes Tirol zu § 86 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes (Verrechnung des Kostenbeitrages Land von 40 % zu den Zahlungen des Schulerhalters
Stadt). Im gegenständlichen Falle wurde gemäß den Angaben des Antrags neben
dem Entgelt für die Arbeitszeit auch die Kosten der Fahrt zwischen dem Wohnsitz der
Ärztin sowie der Volksschule in Höhe eines vollen Stundensatzes pro Tag sowie ein
Kilometergeld bezahlt.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung zur Art der Berechnung von Fahrzeit und Kilometergeld verwies das Amt auf die Aufrundungsregel im vorgenannten Gesetz (voller
Stundensatz für jede angefangene Arbeitstunde), die von den Ärzten verschieden interpretiert würde. Manche würden Arbeitszeit und Fahrzeit getrennt auf volle Stunden
runden (Doppelrundung), andere erst in Summe (Einmalrundung). Die Kontrollabteilung empfahl, die Schulärzte dahingehend zu sensibilisieren, dass jeweils nur der tatsächliche Arbeits- und Fahrzeitaufwand in das Formular eingetragen wird, welcher
dann in Summe aufgerundet werden sollte. Laut Stellungnahme des Amtes entsprachen die Werte für den schulärztlichen Dienst der Stadt Innsbruck den Tiroler Durchschnittswerten, jedoch sollte die die Anregung der Kontrollabteilung zum Anlass
genommen werden, um zu versuchen eine Standardisierung der schulärztlichen Abrechnungen herbeizuführen.
Bei einer Schulärztinnenbesprechung vom September 2006 wurde die Rechnungslegung diskutiert und sollten nunmehr pro Honorarnote im Allgemeinen zumindest
3 Untersuchungstage in Rechnung gestellt und die Rundung mathematisch nach Addition von Untersuchungszeit und Fahrzeit erfolgen.
Im Rahmen von Einschauvorgängen im Zeitraum des Jahres 2007 konnte diese Vorgangsweise von der Kontrollabteilung nachvollzogen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen der Belegkontrollen wurde in eine zu Lasten des Budgetansatzes „Sportplätze Instandhaltung Gebäude“ eingewiesene Auszahlungsanordnung des
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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