Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.203

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68

Aus dem Bereich der Voranschlagsgruppe 4 – Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung gelangte als Stichprobe die Haushaltsstelle 1/439000-768000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Zuwendungen ohne Gegenleist.-Phys. Personen zur Überprüfung. Betreffend das auf dieser Budgetpost zur Verfügung stehende „Notfallbudget“ zum Ausgleich von finanziellen Engpässen in von den Sozialarbeitern/innen
betreuten Familien beanstandete die Kontrollabteilung das grundsätzliche Fehlen von
entsprechenden „Verwendungsnachweisen“ über den Geldfluss von Sozialarbeitern/innen in Richtung der zu unterstützenden Familie(n). Im Sinne einer gänzlich
transparenten Nachvollziehbarkeit der Auszahlungen empfahl die Kontrollabteilung
daher, künftig von den Sozialarbeitern/innen entsprechende Nachweise (Rechnungskopien, Belege usw.) über die widmungskonforme Verwendung der zur Verfügung
gestellten Beträge einzuholen und bei der zuständigen Sachbearbeiterin der zentralen
Verrechnungsstelle abzulegen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Jugendwohlfahrt dazu mit, dass die geforderten Unterlagen bis dato gewöhnlich in den Handakten der Sozialarbeiter/innen
aufbewahrt worden wären. Die Empfehlung der Kontrollabteilung werde jedoch gerne
aufgegriffen und würden die Sozialarbeiter/innen über die künftige Vorgangsweise in
Kenntnis gesetzt werden.
Anlässlich der nunmehr vorgenommenen Follow up-Einschau konnte sich die Kontrollabteilung davon überzeugen, dass die angekündigten Weisungen erteilt wurden
und seither zu jeder getätigten Auszahlung entsprechende Nachweise vorliegen und
zentral abgelegt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

69

Bei der Voranschlagsgruppe 6 - Straßen- und Wasserbau, Verkehr - hat die Kontrollabteilung die Ausgaben der Haushaltsstelle 1/649000-750101 Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen - Lfd. Transferzlg.-Bund-IVV Durchtarifierungsverlust auf ihre inhaltliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft. Die Anordnungsberechtigung
über diese Haushaltsstelle übte bis zum Jahr 2006 der Vorstand des Amtes für Verkehrsplanung und Umwelt der MA III aus. Ab dem Wirtschaftsjahr 2007 ist nun das
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV anordnungsberechtigt.
Auf Wunsch der Stadt Innsbruck bzw. durch die Willensbildung der Mitglieder des
Stadtsenates vom 21.2.1995 wurden ab 1.4.1995 die Bewohner des Stadtgebietes,
einschließlich Vill, Igls und der Hungerburg zu einem einheitlichen, innerstädtischen
Tarif (Tarifgruppe der Zone A) befördert. Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Einnahmenausfälle wurde mit der „Vereinbarung betreffend die Einbeziehung von Vill
und Igls sowie der Hungerburg in die Tarifgruppe der Zone A“ vom 16.8.1995, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der IVB, festgelegt.
Entsprechend den im Leistungsvertrag des VVT für die Regionallinien der IVB geltenden Bestimmungen wurde davon ausgegangen, dass sich die Einnahmenausfälle aus
einem 60 %igen Personal- und aus einem 40 %igen Sachkostenanteil zusammensetzen. Die Höhe der Wertanpassung betreffend die Personalkosten war „nur“ für die
Jahre 1996 bis 1998 dokumentiert obwohl das Ausmaß der Veränderung der

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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