Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf
- S.35
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11.
III 1175/2009
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. SA - B2/3,
KG Innsbruck, Bereich zwischen
Falkstraße, Siebererstraße,
Claudiastraße, Ing.-Etzel-Straße
und Kapuzinergasse [als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA
- B2 (teilweise), Zeichn. Nr. 3573,
und Nr. SA - B2/1, Zeichn. Nr.
3644], gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006 (2. Entwurf)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme
eingegangen. Die Stellungnahme liegt
dem Akt bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme
gegen die im Bebauungsplanentwurf
festgelegte Baugrenzlinie, welche die
Errichtung von zwei Nebengebäuden nicht
zulässt und den geplanten Rad- und
Fußweg nur zu Lasten des Messe-Areals
fixiert.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Der Stellungnahme wird in einem 2. Entwurf entgegengekommen, indem der vorgesehene Weg
zum Teil auf das benachbarte PolizeiAreal gelegt wird. Dadurch vergrößert sich
der Planungsbereich geringfügig.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B2/3, KG
Innsbruck, Bereich zwischen Falkstraße,
Siebererstraße, Claudiastraße, Ing.-EtzelStraße und Kapuzinergasse (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SA - B2 {teilweise}, Zeichn. Nr. 3573 und Nr. SA - B2/1,
Zeichn. Nr. 3644), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, zu beschließen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
GR Mag. Kogler: Leider hat es die
SWAT-Studie nie mehr in den Gemeinderat geschafft. Wir sind gegen die Auflage
dieses Bebauungsplanes, weil wir für eine
Verlegung der Messe in diesen Bereich
eintreten.
GR-Sitzung 14.5.2009
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, 2 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
30.4.2009 wird angenommen.
12.
III 14783/2008
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. PR - B3/2,
Pradl, südlicher Eckbereich Burgenlandstraße/Resselstraße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
(2. Entwurf)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme
eingegangen. Die Stellungnahme liegt
dem Akt bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahme
im Wesentlichen gegen Höhenfestlegungen sowie Straßen- und Baufluchtlinien.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten
Projektüberarbeitung und der Reduktion
um ein Geschoss kann der Stellungnahme
in einem 2. Entwurf zum Teil entgegengekommen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.4.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR - B3/2, Pradl, südlicher Eckbereich
Burgenlandstraße - Resselstraße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.