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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.38

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17.

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist
vier dringende Anfragen eingelangt sind,
deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen
wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen
zur Kenntnis.

17.1

I-OEF 68/2009
Stadtgemeinde Innsbruck und
Bergisel BetriebsgesmbH, Mietvertrag betreffend BergiselStadion, Mietzahlungen im Jahre
2008 (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
In dem im Jahr 2006 adaptierten Mietvertrag zwischen der Stadt Innsbruck und der
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) wurde als
Hauptmietzins für die gesamte BergiselArena eine Erlösbeteiligung der Stadt
Innsbruck als Vermieterin an allen von der
Mieterin oder sonstigen Veranstaltern
erlösten Eintrittsgeldern aus sämtlichen
Veranstaltungen (auch Bergisel-Springen)
in der Höhe von 5 % abzüglich Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe vereinbart. Als garantierte
Mindestmiete wurde ein wertgesicherter
Mindestbetrag von € 7.704,-- vereinbart.
Die Aufstellung der Erlöse aus den
einzelnen Veranstaltungen ist bis längstens 31. März des Folgejahres offen zu
legen. Darüber hinaus sieht der Mietvertrag folgendes vor:
"Sollte die Mieterin (BBG) das Stadion an
einen Veranstalter zum Zwecke der
Durchführung einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung überlassen, so hat die
Mieterin (BBG) den Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten, dass der
Veranstalter 5 % der Eintrittserlöse,
abzüglich der Umsatzsteuer, der Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe
direkt an die Stadt Innsbruck bezahlt. Zu
dem Zweck hat der Veranstalter die
erforderliche Mitteilung an die Stadt
Innsbruck, p. a. Innsbrucker Immobilien
GR-Sitzung 14.5.2009

Service GesmbH (IISG), zu machen, die
anhand der Berechnungsgrundlage für die
Vergnügungssteuer die 5 %ige Erlösbeteiligung ermittelt und in dieser Höhe an den
Veranstalter eine Rechnung ausstellt. Die
Mieterin (BBG) ermächtigt die Stadt
Innsbruck, vertreten durch die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG), ihre
diesbezüglichen Forderungen gegen den
Veranstalter direkt geltend zu machen."
Da es in den letzten Jahren immer wieder
Probleme mit der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) betreffend Zahlung des
Mietzinses und vor allem auch betreffend
den im Mietvertrag verpflichtend vorgeschriebenen Informationsfluss zwischen
BBG und Subveranstaltern über die
Erlösbeteiligung der Stadt Innsbruck gab,
und offenbar zur Hebung der Zahlungsmoral immer wieder Anfragen der Innsbrucker
Grünen notwendig waren, erachte ich es
als notwendig, auch heuer wieder
nachzufragen.
Die Frau Bürgermeisterin wird daher
ersucht, folgende Fragen zu beantworten,
wobei wir ersuchen, die Fragen 6 bis 13 in
der nicht öffentlichen Sitzung (Steuergeheimnis) zu beantworten:
1.

Lagen die Erlösaufstellungen der
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) bzw.
anderer Veranstalter betreffend das
Jahr 2008 der Stadt Innsbruck zum
31.3.2009 vor?

2.

Wie hoch waren die Erlöse im Jahr
2008 gesamt?

3.

Wie verteilen sich diese Erlöse auf:
a) Erlöse aus Eintritten
b) Erlöse aus Veranstaltungen der
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
c) Erlöse aus übrigen Veranstaltungen

4.

Sollten die Erlösaufstellungen des
Jahres 2008 zum 31. März 2009 nicht
vorgelegen sein bzw. immer noch
nicht vorliegen, welche Schritte wurden/werden seitens der Stadt Innsbruck gegenüber der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) bzw. anderen
Veranstaltern eingeleitet?