Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.49

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- 335 -

Jugendzentrums Z6 und anderer Jugendeinrichtungen abzusichern.
Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal und Dr.in
Pokorny-Reitter, alle e. h.
Das Land Tirol hat ohne lange Diskussionen mit den betroffenen Jugendzentren
den finanziellen Schlüssel für die Subventionen geändert und dabei keine Rücksicht
auf die individuellen Gegebenheiten
genommen.
So wird beispielsweise im Bereich der
finanziellen Aufwendungen nicht unterschieden zwischen jenen Jugendzentren,
denen durch Mehrfachnutzung (z. B. durch
Musikvereine/-gruppen, Schützen, Vereine
usw.) geringere Kosten erwachsen und
jenen Jugendzentren wie dem Z6, die
aufgrund viel umfangreicherer Aufgaben
und damit verbunden auch mit höheren
Kosten das finanzielle Auslangen finden
müssen.
Verantwortliche von Jugendzentren
lediglich mit dem Ziel einzuladen, die
eigene Einrichtung selbst finanziell zu
kürzen - ohne individuelle auf die inhaltlichen Rahmenbedingungen einzugehen ist keine zukunftsweisende Jugendpolitik.
Für die Verantwortlichen der Jugendzentren war nicht klar erkennbar, dass die
neuen Richtlinien des Landes Tirol schon
mit dem Jahr 2009 in Kraft treten. Folglich
konnten sie in der Budgetierung und
Personalplanung keine Vorsorge leisten.
Diese massive Kürzung um € 41.800,-bedeutet für das Z6, dass der offene
Bereich des Jugendzentrums im Jahr
2009 geschlossen werden muss und ab
Juni 2009 seitens des Vorstandes
Kündigungen ausgesprochen werden
müssen, da insgesamt sieben ArbeitnehmerInnen in unterschiedlichem Stundenausmaß davon betroffen sind.
Die Dringlichkeit ist durch die oben
genannten Punkte gegeben.

GR-Sitzung 14.5.2009

18.8

I-OEF 78/2009
Autonomes Frauen- und Lesbenzentrum, Streichung der
Subvention (GRin Mag.a SchindlHelldrich)

GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Ich stelle
gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerin
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck ersucht die Mitglieder der
Landesregierung dringend, die jüngst
erfolgte Streichung der Subvention für das
"Autonome Frauen- und Lesben-Zentrum"
(AFLZ) zurückzunehmen und so die
diskriminierende existenzielle Gefährdung
des einzigen Frauenlesbenzentrums
Westösterreichs (niederschwellige
Beratungsstelle für lesbische Frauen und
Kulturort für alle Frauen unabhängig ihrer
sexuellen Orientierung) hintanzuhalten.
Mag.a Schindl-Helldrich und
Mag.a Schwarzl, beide e. h.
Das Verbot der Diskriminierung aufgrund
des Geschlechts und der sexuellen
Orientierung ist im EU-Vertrag, in der
österreichischen Verfassung und im
Tiroler Antidiskriminierungsgesetz
verankert. Diese Gesetze schützen das
Grund- und Menschenrecht auf NichtDiskriminierung. Um dieses Grundrecht zu
gewährleisten gibt es Einrichtungen wie
das Autonome Frauen- und LesbenZentrum (AFLZ), die im Laufe ihres 25jährigen Bestehens mit niedrigsten
öffentlichen Mitteln und enormen ehrenamtlichen Einsatz eine wichtige Beratungsstelle und ein Treffpunkt geworden
sind.
Um echte Gleichstellung zu erreichen
genügt es nicht, Diskriminierungen nur zu
verbieten, sondern dies erfordert zusätzliche Maßnahmen seitens der öffentlichen
Hand: Im Gender-Bereich sind dies
Frauenförderpläne und die Förderung von
Subventionierungen von Fraueneinrichtungen. Die Streichung der Subventionen
für das einzige Frauen-Lesben-Zentrum
Westösterreichs als Beratungsstelle und
Kulturort für lesbische Frauen ist daher
aus Sicht des Antidiskriminierungsgesetzes äußerst bedenklich und könnte eine