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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf

- S.71

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2. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Ausfallsbürgschaft im
Sinne des § 1356 ABGB für die Rückzahlung der laut vorliegender Liste bei der Hypo Tirol Bank AG zum 31.12.2004 mit insgesamt
€ 5.915.564,94 zu den angeführten Konditionen und Restlaufzeiten aushaftenden Darlehen, die die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) im Zuge der Ausgliederung der städtischen Wohnobjekte
übernommen hat.
3. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Ausfallsbürgschaft im
Sinne des § 1356 ABGB für die Rückzahlung der laut vorliegender Liste bei der Tiroler Sparkasse Bank AG zum 31.12.2004 mit insgesamt
€ 7.319.985,44 zu den angeführten Konditionen und Restlaufzeiten aushaftenden Darlehen, die die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) im Zuge der Ausgliederung der städtischen Wohnobjekte
übernommen hat.
4. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und
Zahler im Sinne des § 1357 ABGB für die Rückzahlung der laut vorliegender Liste bei der Bank für Tirol und Vorarlberg AG zum 31.12.2004
mit insgesamt € 1.181.288,82 zu den angeführten Konditionen und
Restlaufzeiten aushaftenden Darlehen, die die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) im Zuge der Ausgliederung der städtischen
Wohnobjekte übernommen hat.
5. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und
Zahler im Sinne des § 1357 ABGB für die Rückzahlung der laut vorliegender Liste bei der Österreichischen Postsparkasse AG zum
31.12.2004 mit insgesamt € 6.104.650,83 zu den angeführten Konditionen und Restlaufzeiten aushaftenden Darlehen, die die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) im Zuge der Ausgliederung der
städtischen Wohnobjekte übernommen hat.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Garantieerklärungen gegenüber den vorstehend angeführten Finanzunternehmungen abzugeben.

GR-Sitzung 28.4.2005