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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf

- S.73

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2. In Kapitel III., Ziff. 3 ist der Ausdruck "§ 16 Abs. 3 Ziff. 3 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl. 3/2001" durch den Ausdruck "§ 15 Abs. 3
Ziff. 3 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl. 156/2004" zu ersetzen.
3. In Kapitel III., Ziff. 4 ist der Ausdruck "§ 16 Abs. 3 Ziff. 1 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl. 3/2001" durch den Ausdruck "§ 15 Abs. 3
Ziff. 1 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl. 156/2004" zu ersetzen.
4. In Kapitel III, Ziff. 5 ist der Ausdruck "§ 16 Abs. 3 Ziff. 2 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl. 3/2001" durch den Ausdruck "§ 15 Abs. 3
Ziff. 2 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl. 156/2004" zu ersetzen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte eine kurze Wortmeldung machen,
um hier mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Wir stimmen hier zu,
nicht weil wir plötzlich dem Haushalt und der Haushaltssatzung zustimmen, sondern weil es sich um eine formale Änderung handelt. Es wurden
im Finanzausgleichsgesetz 2005 die Paragraphen ausgetauscht, auf die unsere Haushaltssatzung Bezug nimmt und deshalb werden wir hier nicht dagegen stimmen. Das hat aber im Prinzip nichts mit der Haushaltssatzung zu
tun.
B:
Der Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom
18.4.2005 wird angenommen.

GR-Sitzung 28.4.2005