Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.79
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auch der Wirtschaftsstandort der Firma Graßmayr Glockengießerei und
Spritzenfabrik GesmbH & Co KG langfristig gesichert.
21.
III 2137/2005
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. WI B10, Wilten, Bereich zwischen Olympiastraße, Graßmayrstraße, Leopoldstraße und Neurauthgasse, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2001
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 14.4.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. WI B10, Wilten, Bereich zwischen Olympiastraße, Graßmayrstraße, Leopoldstraße und Neurauthgasse, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 28.4.2005