Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.80
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22.
III 2138/2005
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F22,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg, Gpn. 1678/250,
3856 sowie Teilfläche der Gpn. 3855 und 3692/2, KG
Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA - F1, Zeichn. Nr. 2884)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 14.4.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F22,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg, Gpn. 1678/250, 3856 sowie Teilfläche
der Gpn. 3855 und 3692/2, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F1, Zeichn. Nr. 2884) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
Bei diesem Areal handelt es sich um ein Grundstück im Bereich der Ursulinen, wo man im Sinne des Sozialplanes für ältere Menschen der Landeshauptstadt Innsbruck, den Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gemeinsam mit
der Frau Bürgermeisterin und mit den Mitgliedern des Gemeinderates zielstrebig verfolgt, für die Zukunft die Planungsoption für ein Wohn- und
Pflegeheim sichert.
GR-Sitzung 28.4.2005