Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.81
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 528 -
23.
III 2139/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B3/5, Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken Innsbruck - Zentrales Versorgungsgebäude, Schöpfstraße 26 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI - B3/3, Zeichn. Nr. 3783), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 14.4.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B3/5, Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken Innsbruck - Zentrales Versorgungsgebäude, Schöpfstraße 26 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI - B3/3, Zeichn. Nr. 3783), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Hier geht es um verschiedene Baumaßnahmen im Bereich des Zentralen
Versorgungsgebäudes und um die Aufstockung der Psychiatrie auf dem
Areal der Universitätsklinik Innsbruck. Die Universitätsklinik Innsbruck
hat im Bereich ihres Areals einen äußerst dynamischen Entwicklungsprozess. Es werden hier die ständig dynamischen Anforderungen an den Planungsprozess angepasst und der Bau- und Projekt-Ausschuss hat bisher
größtmöglichste Flexibilität bewiesen.
GR-Sitzung 28.4.2005