Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.82
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 529 -
24.
III 2133/2005
Erlassung einer Bausperre, Hötting-West, Bereich der
Gpn. .1228, 1243/1, 1243/3, 1243/4, 1243/2, 1266/1,
1265/1, 1266/3, 1265/3, 1265/7, 1265/2, 1246, 1245/1,
1245/2, 1245/4 und 1245/3, alle KG Hötting, gemäß
§ 69 Abs. 2 TROG 2001
-----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,
die Erlassung einer Bausperre, Hötting-West, Bereich der Gpn. .1228,
1243/1, 1243/3, 1243/4, 1243/2, 1266/1, 1265/1, 1266/3, 1265/3, 1265/7,
1265/2, 1246, 1245/1, 1245/2, 1245/4 und 1245/3, alle KG Hötting, wird
gemäß § 69 Abs. 2 TROG 2001 zu beschließen.
Nachdem eine Bausperre doch etwas Außergewöhnliches ist, darf ich erwähnen, warum es dazu kommen muss: Es geht hier um einen Bereich
beim Grauen-Stein-Weg und zwar oberhalb beim Speckweg. Dort befindet
sich ein kleiner Spazierweg, der für dieses Gebiet auch eine relativ schmale
Erschließungsstraße ist. In diesem Bereich stehen überwiegend Einfamilienhäuser und von Seiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung sowie von Seiten des Bau- und Projekt-Ausschusses möchte man diese Siedlungsstruktur
erhalten.
Die Problematik ergibt sich aus folgendem Grund: Nachdem
wir im bisherigen Bebauungsplan Baumassendichten haben, die - wie dem
Bau- und Projekt-Ausschuss auch von Seiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung mitgeteilt wurde - gegenüber den ursprünglichen Auslegungen unterschiedlich berechnet werden. Zur Klärung ist noch zu sagen, dass es Geschossflächen- und Baumassendichten gibt. Die Geschossflächendichten
erklären das Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und verbauter Gesamtbruttonutzfläche auf einem Grundstück.
Wir hatten hier aber die Problematik, dass gewisse Geschossflächen, die teilweise im Hang liegen bzw. prozentuell nicht heraußen sind,
nicht in die Geschossflächendichte berechnet werden. Es kann passieren,
dass man in Wirklichkeit eine Geschossflächendichte gehabt hat und im
Normalfall dort ein Einfamilienhaus errichtet werden kann. Dann wundert
man sich nach Fertigstellung eines Bauansuchens vor Ort, dass in der AnGR-Sitzung 28.4.2005