Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.88
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Sollte dann aber im Rahmen eines Wettbewerbs, der für ein solch großes
Areal zweifelsohne notwendig sein wird, eine höhere Dichte - ohne dass
die Qualität der einzelnen Wohnungen darunter leidet - möglich sein, dann
erwarten wir uns natürlich, dass der Bauträger, egal ob es eine Gemeinnützige Baugesellschaft oder ein Privater ist, einen gewissen Infrastrukturkostenbeitrag zahlen soll. Bei einer vernünftigen Erschließung kann es immer
der Fall sein, dass um zirka 30 Wohnungen mehr entstehen. So war es auch
beim Projekt "Lohbach I", wo der damalige Verkäufer im Zuge der Umwidmung deutlich zur Infrastruktur beigetragen hat. Das ist, GR
Mag. Kogler, wieder keine Eigentumsbeschränkung, sondern bei vernünftiger Erschließung gibt es eine bessere Verbauungsmöglichkeit.
Die einzige Kritik, wo ich GR Mag. Kogler Recht gebe ist,
dass die Erschließung hier hinterherhinkt. Die Frage wäre gewesen, sollte
man - das ist die andere Konsequenz, gegen die ich mich immer vehement
ausgesprochen habe -, weil man keine vernünftige Erschließung hat, es in
Frage stellen, ob dieses Bauland auch Bauland bleiben darf und man hier
nicht rückwidmen soll. Die landesgesetzlichen Möglichkeiten sowie das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) würden das sogar verlangen.
Die ÖVP macht das nie, StR Dr. Pokorny-Reitter. Wir werden
nie zurückwidmen. Gegen das habe ich mich, seit ich in der Politik tätig
bin, vehement gewehrt. Damals habe ich mich auch als Planungsstadtrat im
Zusammenhang mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) vehement gegen Rückwidmungen in Igls oder Vill ausgesprochen. Es darf
nicht sein, dass jemand, der ein Grundstück besitzt und nicht rechtzeitig an
einen Bauträger verkauft, sondern für seine Kinder vorsorgt, dafür bestraft
wird. Manche Grundeigentümer spekulieren, aber nicht alle. So gesehen
hoffe ich Frau Bürgermeisterin, dass wir diese Straße bald haben werden,
damit dieses Projekt rasch vorangetrieben werden kann, da wir in der Stadt
Innsbruck einen gewaltigen Wohnungsbedarf haben.
Gestern hat mich ein Interessent dieser Liegenschaft angerufen
und gefragt, warum hier eine Bausperre erlassen wird. Ich habe ihm klar
geantwortet, dass derzeit die Erschließung nicht gesichert ist. Er wollte
auch wissen, von welcher Dichte er ausgehen kann. Meine Antwort war: Er
GR-Sitzung 28.4.2005