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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf

- S.97

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26.4

Überwachung der städtischen Grün- und Parkanlagen
durch einen mobilen Sicherheitsdienst, Kompetenzen
(SPÖ)

Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage der SPÖ:
Im Stadtsenat wurde beschlossen, die Überwachung der städtischen Grün- und Parkanlagen durch einen mobilen Sicherheitsdienst, angeschlossen an den städtischen Erhebungsdienst, durchzuführen.
Laut Medienberichten soll diese städtische Eingreiftruppe unter anderem das Recht haben, Ausweise zu verlangen und mit weiter reichenden Befugnissen ausgestattet werden.
"Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Mit der Überwachung welcher ortspolizeilichen Verordnungen wird
der mobile Sicherheitsdienst beauftragt?
2. Erhält der mobile Sicherheitsdienst darüber hinausgehende Befugnisse, wenn ja, aufgrund welcher Rechtsvorschriften?
3. Mit welchen Exekutivrechten wird der mobile Sicherheitsdienst ausgestattet?
4. Hat der mobile Sicherheitsdienst das Recht, Ausweise zu verlangen,
wenn ja, aufgrund welcher Rechtsvorschriften?
5. Welche Möglichkeiten hat der mobile Sicherheitsdienst, wenn die
Ausweisleistung verweigert wird?
6. Welche Möglichkeiten sollen die städtischen Überwachungsorgane
bekommen, ordnungswidriges Verhalten abzustellen?
7. Welcher Art und aufgrund welcher Rechtsvorschriften sind die Verfügungen, die vom mobilen Sicherheitsdienst getroffen werden können?
8. Erhält der mobile Sicherheitsdienst durch die Polizeiassistenz erweiterte Befugnisse? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsvorschriften?
9. Entspricht es den Bestimmungen des Datenschutzes, wenn die Stadt
Innsbruck aus der Liste der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter
fünf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für den mobilen Sicherheitsdienst rekrutiert (Medienservice 30.3.2005)?
10. Sind Sie der Ansicht, dass das Gewaltmonopol weiterhin bei der Bundespolizeidirektion liegen soll und der mobile Sicherheitsdienst, falls
notwendig, bei seinem Einschreiten die Unterstützung der Polizei anfordern muss?
Dr. Pokorny-Reitter, Marinell, Grünbacher, Buchacher, alle e. h."

GR-Sitzung 28.4.2005