Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.17

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Teestube betreibt. Diese hatte bis vor
kurzem nur von Montag bis Freitag
geöffnet. Die Öffnung am Samstag ist
gerade für Obdachlose bzw. für die
Klienten dieser Teestube sehr wichtig.
Ich habe bereits in diesem Jahr zugestimmt, dass wir die Erweiterung mit
einem Drittel mitfinanzieren. In diesem
Vertrag ist jetzt die entsprechende
zeitliche Ausweitung der Teestube mit
enthalten.
Das Jugendzentrum Z6 - Streetwork ist
neu. Diese Organisation ist an mich herangetreten und hat gebeten, dass sie
einen Vertrag erhält. Es gibt bereits seit
vielen Jahren die Organisation Streetworker für Jugendliche, was an und für sich
eine etablierte Einrichtung ist. Ich glaube,
dass es richtig ist, diesem Jugendzentrum
Z6 - Streetwork auch einen Vertrag zu
geben.
Insgesamt haben wir gegenüber dem
Jahr 2006 Mehrkosten in der Höhe von
€ 61.433,--. Das ist ein nicht unerheblicher
Betrag und ich bin sehr dankbar, dass es
im Stadtsenat doch eine breite Zustimmung dazu gegeben hat.
Es ist dem Stadtsenat damals die Aufstellung der Subventionen für 2006/2007 nicht
vorgelegen. Ich habe in der Zwischenzeit
diese Aufstellung von der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, erbeten, die nunmehr dem Akt
beiliegt. Es ist wichtig, dass man hier die
entsprechenden Veränderungen sieht.
Ich darf sagen, dass die Gespräche mit
den Sozial- und Gesundheitsvereinen sehr
konstruktiv waren und mit dem Vorbehalt
der Zustimmung des Gemeinderates,
werden sie mit dieser Vereinbarung sehr
zufrieden sein. Sie sind sehr dankbar,
dass wir ihnen für die nächsten drei Jahre
seitens der Stadt Innsbruck eine finanzielle Absicherung gewähren.
GR Mag. Fritz: Mir ist ein Punkt nicht
ganz klar. In den Erläuterungen steht,
dass es für diese Sparte einen eigenen
Kollektivvertrag, und zwar den BAGSKollektivvertrag, gibt.
Im Punkt 2. des Antrages des Stadtsenates wird bei der Indexierung der auf drei
Jahre zugesagten Förderung aber Bezug

GR-Sitzung 23.11.2006

auf die Gehaltssteigerung für den öffentlichen Dienst Bezug genommen.
Ich würde das als vorsorgliche Deckelung
verstehen. Man nimmt als Indexgrundlage
das her, was die öffentlichen Gebietskörperschaften selber direkt beeinflussen
können, nämlich die Gehaltsabschlüsse im
öffentlichen Dienst. Man schickt damit ein
politisches Signal an die Kollektivvertragspartner dieser Sparte, dass man nicht
mehr als das, was sie unter Umständen
ausmachen, finanzieren will. Ist das so
gemeint? Das wäre für mich nachvollziehbar.
Nur verstehe ich nicht ganz, was der
einzelne Trägerverein dieser sozialen
Dienste dafür kann, da diese BAGSKollektivvertrags-Verhandlungen nicht
zwischen der Caritas und der Gewerkschaft oder der Teestube und der Gewerkschaft, sondern auf einer nationalen
Ebene geführt werden.
Nachdem alle wissen, dass ein Großteil
des Geldes aus öffentlichen Förderungen
kommt, gehe ich nicht davon aus, dass
dort abenteuerliche Kollektivvertragsabschlüsse weit jenseits des öffentlichen
Dienstes fallen.
Nur ist mir nicht ganz schlüssig, warum
man gerade hier die Gehaltssteigerungen
für den öffentlichen Dienst als Indexierungsgrundlage hernimmt, wenn vorher
vom BAGS-Kollektivvertrag die Rede ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin
für diese kritische Anmerkung sehr froh.
Ich gehe davon aus, dass man den
Beschlussantrag vom letzten Beschluss
einfach übernommen hat, ohne zu
beachten, dass für verschiedene soziale
Vereine und Organisationen nur mehr der
BAGS-Kollektivvertrag gilt.
Ich schlage vor, dass man den Punkt 2.
wie folgt ergänzt:
"… für den öffentlichen Dienst bzw. den
BAGS-Kollektivvertrag gewährt."
Es kann Organisationen geben, wo das
Bezugsschema des öffentlichen Dienstes
noch angewendet wird. Ich glaube, es ist
richtig, wenn man hier beides erwähnt.
Inhaltlich wird es natürlich so sein, dass
man den BAGS-Kollektivvertrag dort, wo