Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf
- S.44
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 751 -
die Ablehnung dieses Antrages.
GR Mag. Fritz: Ich muss darauf hinweisen, dass der Antrag von GR Grünbacher
geschäftsordnungswidrig ist. Einen Antrag
auf Ablehnung eines Antrages sieht die
Geschäftsordnung des Gemeinderates
ausdrücklich nicht vor, sondern verbietet
ihn. Ich nehme das aber als Meinungsäußerung und ersuche um
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
sowie entsprechende Berücksichtigung bei
einer Endformulierung des Herantretens
an die Österreichische Bundesregierung.
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE,
FPÖ und FREI; 11 Stimmen):
Der Antrag von GR Mag. Fritz auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE,
FPÖ und FREI; 11 Stimmen):
Der von GR Mag. Schindl-Helldrich und
Mitunterzeichnerin eingebrachte dringende
Antrag (Seite 745) wird dem Inhalte nach
abgelehnt.
36.3
I-OEF 110/2006
Verkehrsverbund Tirol GesmbH
(VVT) und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), Errichtung eines
graphisch orientierten über den
gesamten Verbundraum geltenden Fahrplanauskunftssystems
(GR Wanker)
einseitig das Land Tirol die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT) beauftragt und
diese dann vielleicht, wenn sie nett ist, mit
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) zusammenarbeitet, das wird so nicht gehen.
Die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT)
ist für die Stadt Innsbruck überhaupt nicht
zuständig, sondern das ist nur die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als vom
Gemeinderat mit Beschluss vom
6.12.1999 beauftragter Verkehrskoordinator der Stadt Innsbruck. Die Innsbrucker
Verbundorganisation ist sozusagen die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und nicht die
Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT).
Diese zwei müssen sehr wohl zusammenarbeiten, aber nicht auf Weisung des
Landes Tirol und dann darf die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) bei der Verkehrsverbund
Tirol GesmbH (VVT) ein bisschen
mitmischen.
Es gibt eine Reihe von technischen
Problemen, die ich jetzt nicht alle aufzählen werde. Zum Unterschied von anderen
Bundesländern hat es die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT) noch nicht
einmal geschafft, ihren Vertragsunternehmen in den Verträgen auf das Auge zu
drücken, dass sie eine einheitliche
Datengrundlage zu liefern haben, damit
sie eine Fahrplanauskunft entwickeln
kann.
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Sie werden feststellen, dass man bei der
Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT)
nicht fragen kann, wie man am schnellsten
von A nach B kommt, sondern man kann
die Fahrpläne vom Postbus bzw. von der
Firma Ledermair auf der Homepage laden,
aber man bekommt keine direkte Auskunft. Man kann die Postbusauskünfte
über die ÖBB-homepage bekommen, aber
nicht direkt auf die Anfrage, wie bzw. wann
man von A nach B bei der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT) kommt. Diese
sind technisch gesehen sehr weit hinter
den anderen Bundesländern zurück.
Der Antrag ist gut gemeint, aber er enthält
schon einige Unklarheiten. Ich habe ihn
dreimal lesen müssen, damit ich verstehe,
um was es sich hier handelt. Damit
Das Ganze auf ein Faltblatt zu bringen,
wird bei der Vielfalt der regionalen
Fahrpläne der Verkehrsverbund Tirol
GesmbH (VVT) gar nicht so einfach
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Dem von GR Wanker eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 746) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
GR Mag. Fritz: Ich empfehle die
GR-Sitzung 23.11.2006