Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.47

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- 754 -

Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.

37.

Hayek Lore (Die Innsbrucker
Grünen), Angelobung

Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des IStR leistet das Ersatzmitglied
des Gemeinderates Lore Hayek (Die
Innsbrucker Grünen) mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.

Vorlage der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
auf Refundierung der Vergnügungssteuer
im Subventionswege geben, die eine
Begründung enthält. Auf diese Begründung wird an dieser Stelle verwiesen.
Zu Frage 4.: Die Frau Bürgermeisterin
wurde über den grundsätzlichen Gedanken (Refundierung im Subventionswege)
informiert. Von einer Absegnung kann
nicht die Rede sein, da die Entscheidungsbefugnis den zuständigen städtischen Gremien zusteht.
Zu Frage 5.: Als Verwendungszusage.
Zu Frage 6.: Hier muss es sich um ein
bedauerliches Missverständnis handeln.

38.

Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen

Zu Frage 7.: Siehe dazu Antworten zu den
Fragen 2., 4. und 5.

38.1

Finanzielle Zusagen von ehemaligen und aktuellen Vizebürgermeistern und der Frau Bürgermeisterin (Die Innsbrucker Grünen)

Zu Frage 8.: Auskünfte, die vorab bei
Dienststellen eingeholt werden, stellen
kein Novum dar. Schriftliche Auskünfte
sind in diesem Falle nicht angefordert bzw.
Schriftsätze nicht ausgearbeitet worden.

Bgm. Zach teilt zur dringenden Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite 734) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es handelt sich dabei um
eine Variante, deren Prüfung durch die
Fachdienststelle man im Vorfeld zugesagt
hat. Beschlüsse, Zusagen oder Vereinbarungen dazu gibt es keine.
Zu Frage 2.: Ein Zirkus wird als eine
Veranstaltung mit verschiedenen Darbietungen definiert. Mittelpunkt eines jeden
Zirkus ist die Manege. Zu den traditionellen Darbietungen gehören unter anderem
Akrobaten, Artisten, Clowns usw. Häufig
werden auch Dressuren mit Tieren
gezeigt.
Zu den besonderen Attraktionen eines
Zirkus zählen Vorführungen am Trapez,
Kontorsionen (das sind Drehungen oder
Windungen des menschlichen Körpers,
vgl. dazu etwa das bekannte Programm
"Begnadete Körper" von Andre Heller),
Vertikalseil, Draht- bzw. Hochseillauf. Bei
Vorliegen dieser Voraussetzungen, wird
eine Veranstaltung als Zirkusveranstaltung
qualifiziert.
Zu Frage 3.: Es liegt kein Befreiungstatbestand vor. Allerdings wird es eine eigene
GR-Sitzung 23.11.2006

Zu Frage 9.: Die beiden Veranstaltungen
wurden auch im Nachhinein gleich wie bei
deren Anmeldungen qualifiziert und die
Vergnügungssteuer entsprechend den
Bestimmungen der Haushaltssatzung
vorgeschrieben.
Zu Frage 10.: Vorschreibungen aufgrund
von Schätzungen (inklusiv Sicherheitszuschlag), die allerdings aufgrund von
Berufungen noch nicht rechtskräftig sind.
Daher ist diese Frage derzeit nicht zu
beantworten. Selbst wenn die Höhe
feststehen würde, wäre eine Beantwortung
aufgrund des Steuergeheimnisses nicht
möglich.
Zu Frage 11.: Nein
Zu Frage 12.: Außer für die gegenständlichen Veranstaltungen: Keinen
Zu Frage 13.: Keine
Zu Frage 14.: Die in § 22 Vergnügungssteuergesetz normierten Voraussetzungen, werden durchschnittlich in zehn
Fällen pro Jahr erfüllt. In der Regel treten
als Veranstalter Wohltätigkeitsvereine auf,
wie zum Beispiel Lions Club, Kiwanis
Club, Zonta Club, Rotary Club, Tiroler
Hospizgemeinschaft, Verein zur Förderung körperbehinderter Menschen usw.