Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.14
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Die Notrechtsverfügung von Bgm.in Zach
vom 5.6.2008, im Stadtsenat am
11.6.2008, wird zur Kenntnis genommen.
10.
V 7869/2008
1st Winter Youth Olympic Games
2012, Ermächtigung für Vertragsabschluss - Beschlussfassung des Stadtsenates im Notrecht vom 11.6.2008
Bgm.in Zach referiert den Beschluss des
Stadtsenates im Notrecht vom 11.6.2008:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck, das
Land Tirol und die Republik Österreich, vertreten durch das Bundeskanzleramt, sind in ihren Verhandlungen zur Finanzierung der operativen
Kosten der 1st Winter Youth Olympic
Games im Jahre 2012 - für den Fall,
dass Innsbruck vom Internationalen
Olympischen Komitee (IOC) den Zuschlag erhält - übereingekommen,
jeweils einen Beitrag in der Höhe von
€ 3 Mio zu leisten.
Insgesamt werden somit von der
Landeshauptstadt Innsbruck, dem
Land Tirol und dem Bund für die Vorbereitung und für die Durchführung in
den Jahren 2009 bis 2012 € 9 Mio
bereitgestellt. Im Falle der Zuerkennung wird der Subventionsbedarf mit
€ 0,85 Mio für das Jahr 2009, € 1 Mio
für das Jahr 2010, € 3,40 Mio für das
Jahr 2011 und € 3,75 Mio im Jahre
2012 angenommen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck die entsprechenden
Mittel anzumelden.
2.
Weiterhin gilt hinsichtlich der vom
Internationalen Olympischen Komitees (IOC) geforderten Shortfall-Garantie (Q 5.1 der Candidature Procedure) folgende Vereinbarung:
Wenn durch derzeit nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände unabdingbare Kosten erwachsen
und/oder Mindereinnahmen entstehen
GR-Sitzung 24.6.2008
und die Veranstaltung dadurch trotz
aller Anstrengungen mit den vorhandenen Mitteln in ihrer Durchführung
gefährdet ist, dann garantieren die
vorstehend angeführten Gebietskörperschaften eine gemeinsame Lösung zur Durchführung der 1st Winter
Youth Olympic Games im Jahre 2012
auf dem durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) vorgeschriebenen Mindest-"Level of Service" sicherzustellen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
wird ermächtigt, die entsprechende
Vereinbarung für die Stadtgemeinde
Innsbruck zu unterfertigen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte drei
kurze Punkte zu diesen zwei Notrechten
ansprechen. Einmal ist es ein Notrecht der
Frau Bürgermeisterin vom 5.6.2008, wo es
um den Gesellschaftervertrag mit dem
Bund und dem Land Tirol geht. Das zweite
war ein Notrecht des Stadtsenates vom
11.6.2008, was offensichtlich eine etwas
chaotische Angelegenheit war.
Soweit ich es im Stadtsenat mitbekommen
habe, hat Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, der in dieser Zeit im EURO-Stress
war, gemeint, dass der gesamte Akt,
nämlich Gesellschaftervertrag und
Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund
und dem Land Tirol - die Aufteilung der
€ 9 Mio - als ein Bürgermeisternotrecht
kommen soll.
Ich habe es schon verwunderlich gefunden, dass die Frau Bürgermeisterin alle
Mitglieder des Stadtsenates, zumindest
die Mitglieder der Koalitionsregierung,
informiert hat und mich nicht. Dies mit dem
Zusatz, weil die Innsbrucker Grünen
sowieso gegen diese 1st Winter Youth
Olympic Games 2012 sind. Es kann nicht
ein Entscheidungskriterium sein, ob
jemand aus dem Gremium Stadtsenat
über so etwas informiert wird, wie er bzw.
sie vielleicht in der Sache selbst abstimmen wird.
Die Frau Bürgermeisterin hat die Koalitionsmitglieder nicht in der Vorbesprechung, sondern, laut Aktenbeilage, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und StR Dipl.HTL-Ing. Peer auf der Seegrube und StRin
Dr.in Pokorny-Reitter sowie StRin Mag.a