Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.44
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Subvention in der Höhe von € 8.200,-genehmigt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Dem Tiroler Eislaufverband wird für den
Eiskunstlauf für das Jahr 2008 eine
Subvention in der Höhe von € 24.600,-genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich "Sport", werden
unter Berücksichtigung vorstehender
Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
getragen, als die Widmungsgrenzen
geringfügig zu Gunsten einer größeren
Baufläche verschoben wurden. Allerdings
wurden dadurch keine neuen Bauplätze
geschaffen.
In den zwei anderen Stellungnahmen wird
um Umwidmung mehrerer Grundstücke
am nördlichen Siedlungsrand von Freiland
in Bauland angesucht. In beiden Fällen
sind die widmungstechnischen Voraussetzungen nicht bzw. derzeit nicht gegeben,
insbesondere aber stünde eine Umwidmung im Widerspruch zu den stadtplanerischen Zielsetzungen des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO),
dementsprechend wurden diese Ansuchen
auch nicht berücksichtigt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008:
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 12.6.2008.
32.
III 4532/2008
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F29, HöttingWest, Bereich zwischen
Schneeburggasse, Hocheggweg,
nördlicher Siedlungsrand, Planötzenhofweg und Schlotthofweg (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HW - F1,
Zeichn. Nr. 2845, Nr. HW - F2,
Zeichn. Nr. 2710, Nr. HW - F6,
Zeichn. Nr. 2926, Nr. HW - F22,
Zeichn. Nr. 3615), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
In zwei Stellungnahmen wird darauf
verwiesen, dass die im ersten Planentwurf
festgelegten Widmungsgrenzen den
Baubestand nur unzureichend berücksichtigen bzw. keine Erweiterungsmöglichkeiten, zum Beispiel für Garagen, ermöglichen. Beiden Stellungnahmen wird im
zweiten Entwurf in der Form Rechnung
GR-Sitzung 24.6.2008
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F29, HöttingWest, Bereich zwischen Schneeburggasse, Hocheggweg, nördlicher Siedlungsrand, Planötzenhofweg und Schlotthofweg
(als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. HW - F1, Zeichn. Nr. 2845, Nr. HW F2, Zeichn. Nr. 2710, Nr. HW - F6, Zeichn.
Nr. 2926, Nr. HW - F22, Zeichn. Nr. 3615),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006, 2.
Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
Bei den Punkten a), b) und c) geht es geht
es um den Bereich Sadrach.