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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.45

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33.

III 4534/2008

34.

III 4535/2008

Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B4, Hötting-West, Bereich des gewidmeten Baugebietes nördlich der
Schneeburggasse, zwischen
Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und
Hocheggweg (teilweise als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 55/ao, Zeichn. Nr. 3540,
Nr. 66/bd, Zeichn. Nr. 3618 und
Nr. 66/bd1, Zeichn. Nr. 3715),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B4/1,
Hötting-West, Bereich des gewidmeten Baugebietes nördlich
der Schneeburggasse, zwischen
Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und
Hocheggeweg (teilweise als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 55/ao, Zeichn. Nr. 3540,
Nr. 66/bd, Zeichn. Nr. 3618 und
Nr. 66/bd1, Zeichn. Nr. 3715) gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Allgemeinen Bebauungsplanentwurf mehrere Stellungnahmen
eingegangen. Da sie sich inhaltlich aber
auf den Flächenwidmungsplanentwurf
HW - F29 und den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf HW - B4/1 beziehen,
wurden sie im Zuge der vorgelegten
zweiten Entwürfe dieser Pläne bearbeitet.
Die Änderungen im zweiten Entwurf des
Allgemeinen Bebauungsplanes erfolgten
auf Grund der geringfügigen Ausweitungen des Baulandes im zweiten Entwurf
des Flächenwidmungsplanes HW - F29.

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen mit
Bezug auf den Ergänzenden Bebauungsplan eingegangen. Alle Stellungnahmen
liegen dem Akt im Original bei.

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B4,
Hötting-West, Bereich des gewidmeten
Baugebietes nördlich der Schneeburggasse, zwischen Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und Hocheggweg (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. 55/ao, Zeichn. Nr. 3540,
Nr. 66/bd, Zeichn. Nr. 3618 und
Nr. 66/bd1, Zeichn. Nr. 3715), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

GR-Sitzung 24.6.2008

Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
Einsprüche gegen den Verlauf einer
Zufahrt, Art und Weise der Festlegungen
im Bebauungsplanentwurf und Anträge um
Erhöhung von absoluten Höhen von
Gebäuden sowie von Dichten. Die
Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss eingehend beraten.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B4/1,
Hötting-West, Bereich des gewidmeten
Baugebietes nördlich der Schneeburggasse, zwischen Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und Hocheggeweg (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. 55/ao, Zeichn. Nr. 3540,
Nr. 66/bd, Zeichn. Nr. 3618 und
Nr. 66/bd1, Zeichn. Nr. 3715) gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.