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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.62

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- 551 -

beglichen wurden. Möglicherweise liegt
nicht einmal die im Mietvertrag geforderte
Aufstellung der Erlöse aus den jeweiligen
Veranstaltungen vor.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfrage beantworten:
1.

Wie viele und welche Veranstaltungen mit entgeltlichem Eintritt haben in
den Jahren 2006 und 2007 in der
Bergiselarena stattgefunden?

2.

Welche Erlöse wurden von der
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) oder
von anderen Veranstaltern daraus in
den Jahren 2006 und 2007 lukriert?

3.

Liegen Aufstellungen über diese
Erlöse vor?

4.

Wann wurden die Erlösaufstellungen
von der Stadt Innsbruck eingefordert
oder wurden sie überhaupt nicht eingefordert?

5.

Wurden der Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) Vorschreibungen für die Erlöse
aus Veranstaltungen gemacht?

6.

Wenn ja, warum wurden sie nicht
beglichen und welche rechtlichen
Schritte hat die Stadt Innsbruck gesetzt, um zum ihr zustehenden Geld
zu kommen?

7.

Wenn der Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) keine Vorschreibungen gemacht wurden, warum nicht und wer
hat dies angeordnet?

8.

Laut Anfragebeantwortung vom
24.4.2008 ist auch die Grundsteuervorschreibung seit 17.8.2007 fällig
und wird nach mehrfachen Mahnungen von der Rechtsabteilung der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KEG (IIG) bearbeitet.
Um Außenstände in welcher Höhe
handelt es sich dabei (kann auch in
der vertraulichen Sitzung behandelt
werden) und wie ist der Bearbeitungsstand?

9.

Weiters geht aus zitierter Anfragebeantwortung hervor, dass die ohnehin
reduzierten Vergnügungssteuervorschreibungen vom 31.8.2007 bis zum
31.12.2007 noch nicht in Rechtskraft
erwachsen sind, was wohl bedeutet,

GR-Sitzung 24.6.2008

dass sie von der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) beeinsprucht wurden.
Mit welcher Begründung wurden
diese Vorschreibungen beeinsprucht
und wie ist der Stand der Erledigung?
Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz, Dr.in Krammer-Stark, Mair und Mag.a Pitscheider,
alle e. h.

42.4

I-OEF 107/2008
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Errichtung einer Wohnanlage am
ehemaligen Karmelitinnenareal,
Vergabe der Wohnungen (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Von der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) wurde im Jahr 2003 am
ehemaligen "Karmelitinnenareal" eine
Wohnanlage übergeben (Grundstücksnummer 13/3, Katastralgemeinde 81136
Wilten).
1.

Wie viele Wohnungen wurden am
Karmelitinnenareal an Menschen vergeben, die unter die Richtlinien der
Wohnbauförderung fallen?

2.

Wie viele Wohnungen wurden am
Karmelitinnenareal an Menschen vergeben, die nicht unter die Richtlinien
der Wohnbauförderung fallen?

3.

Wie viele Wohnungssuchende waren
im Jahr 2006 zum Zeitpunkt der Vergabe bei der Stadt Innsbruck für eine
Eigentumswohnung vorgemerkt?

4.

Warum wurden nicht alle Wohnungen
durch die Stadt Innsbruck vergeben?

5.

Wurden alle Wohnungen, die frei
vergeben wurden, zu vergleichbaren
Konditionen vergeben?

6.

Entspricht es den Tatsachen, dass
die Wohnung TOP 35 im 5. Obergeschoss zu Konditionen, die besser
sind als jene anderer Wohnungen, an
einen Mitarbeiter der "Neue Heimat