Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.69
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45.2
I-OEF 63/2008
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. II, Soziales, Verringerung
der Wartezeiten durch Anpassung bzw. Aufstockung des Personalstandes und Einstellung
mit Ausbildung in Sozialarbeit
(GRin Linser)
GRin Linser: In diesem Antrag geht es um
drei Dinge. Im ersten Punkt geht es um die
Aufstockung des Personalstandes. Seit
dem Jahr 1996 ist die Frequenz um 108 %
gestiegen und der Personalstand wurde
nie entsprechend angepasst. Außerdem
sind zusätzliche Aufgaben aus dem Tiroler
Grundsicherungsgesetz zu übernehmen.
Im zweiten Punkt handelt es sich um
Folgendes: Bei Stellennachbesetzungen
oder Neueinstellungen soll hinkünftig nach
Möglichkeit Personal mit Ausbildung in
Sozialarbeit oder ähnlich eingestellt
werden. Alle Mitglieder des Gemeinderates wissen, dass Menschen, die sich an
die Mag.-Abt. II, Soziales, wenden
müssen, oft in schwierigen und sensiblen
Situationen sind. Deshalb wäre es gut,
wenn entsprechendes Personal vorhanden wäre, das auch in speziellen Fällen
sensibel auf diese Menschen eingehen
kann.
Zum dritten Punkt: Seit einiger Zeit gibt es
in der Mag.-Abt. II, Soziales, ein neues
Konzept. Es wäre gut, wenn man im
Ausschuss für Soziales und Gesundheit,
berichten könnte, wie dieses Konzept
läuft.
Ich ersuche um
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als
Sozialreferent möchte ich gerne zu diesen
drei Punkten kurz Stellung nehmen. Es ist
richtig, dass der Arbeitsumfang der
MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. II, Soziales, in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Es ist auch der Umfang
hinsichtlich der Ausgaben, aber auch die
Anzahl der Personen, die um Sozialhilfe
angesucht haben, entsprechend angestiegen.
Wir haben natürlich in diesem Zeitraum
zusätzliches Personal angestellt. Man hat
GR-Sitzung 24.6.2008
in der Mag.-Abt. II, Soziales, immer auf
Druck Personal angestellt. Durch die
Übersiedelung wurde ein weiterer Posten
vorgesehen, insbesondere für das
Frontoffice, um für die vorsprechenden
Personen möglichst rasch zur Verfügung
zu stehen.
Allerdings bin ich grundsätzlich der
Auffassung, dass nicht der Stellenplan des
Budgets über dringende Anträge bzw.
Anträge entsprechend abgeändert werden
sollte und kann. Ich glaube, dass hier die
erforderlichen Gespräche zwischen der
Personalreferentin und dem zuständigen
Referenten zu führen sind. Vor nicht allzu
langer Zeit habe ich ein Dienstgespräch
mit allen MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. II,
Soziales, geführt, wo mir versichert wurde,
dass sie derzeit mit dem bestehenden
Personal zurechtkommen.
Es wurde zwar schon angemerkt, dass
das Personal sehr knapp ist. Wenn es
längere Krankenstände gibt bzw. Personen für längere Zeit ausfallen, dann kann
es entsprechend knapp werden. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass man
diese Dinge beobachten muss und dann
die entsprechenden Anmeldungen für den
Stellenplan im künftigen Jahr vorzusehen
sind.
Der zweite Punkt betrifft die Stellenbesetzung mit SozialarbeiterInnen. Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, wenn in der
Mag.-Abt. II, Soziales, eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter angestellt wird.
Man muss sich jedoch im Klaren sein,
dass dort keine sozialarbeiterische
Tätigkeit zu verrichten, sondern ein
Gesetz zu vollziehen ist. Dass man hier
eine entsprechende soziale Einstellung
haben soll, ist keine Frage, aber eine
sozialarbeiterische Ausbildung ist dort
völlig entbehrlich.
Das muss ich mit allem Nachdruck sagen.
Man kann nicht, weil man vielleicht
SozialarbeiterIn ist, das Gesetz biegen
und beugen und am Gesetz vorbei
handeln. Diesem Punkt kann ich nicht
entsprechen, aber es ist kein Hindernis,
wenn jemand SozialarbeiterIn ist. In der
Regel sind das B-wertige Posten und es
kann natürlich jede Maturantin bzw. jeder
Maturant angestellt werden.