Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.70
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Was den Punkt drei, die Präsentation des
neuen Konzeptes im Ausschuss für
Soziales und Gesundheit, anlangt, habe
ich nichts dagegen. Das kann man gerne
machen. GRin Marinell, diesen Punkt
können wir auf die nächste Tagesordnung
des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit nehmen und den Leiter der
Mag.-Abt. II, Soziales, zur Sitzung
einladen, damit er dann die bisherigen
Erfahrungen schildert und wir über das
Konzept sowie über die Probleme, die es
in diesem Zusammenhang allenfalls gibt,
informiert werden.
Ich habe mich immer wieder informiert und
höre, dass es eigentlich ganz gut funktioniert. Es gibt natürlich auch Sozialvereine,
die das eine oder andere kritisch sehen.
Beispielsweise im Vergleich zur Stadt
Wien, wo man vierzehn Tage auf einen
Termin warten muss und es kein Frontoffice gibt, funktioniert es bei uns geradezu
hervorragend. (Beifall)
Im Prinzip glaube ich, dass das Konzept
insgesamt aufgegangen ist, auch wenn es
da und dort noch verbesserungsfähig ist.
GRin Marinell: Warum ich grundsätzlich
für eine Zustimmung plädiere ist, dass die
Arbeit auf alle Fälle zunimmt. Es nehmen
die Ausgaben und die Arbeiten zu. Ich
würde deshalb dafür plädieren, weil das
etwas Grundsätzliches ist. Es ist richtig,
dass solche Dinge mit der Personalreferentin abgesprochen werden müssen,
aber man kann das auch im Stadtsenat
grundsätzlich andiskutieren.
Verbessern kann man immer etwas, aber
aufgrund dessen, dass die Ausgaben und
die Problemfälle zugenommen haben, ist
es wichtig, die Mag.-Abt. II, Soziales, gut
zu besetzen. Ich weiß, dass man im
Grunde als Ressortverantwortlicher immer
mehr möchte. Ich finde es auch in der
Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, wichtig, wo
ganz massiv vernachlässigte Familien,
vernachlässigte Kinder, Gewalt an Kindern
immer wieder ein Thema ist.
In diesen wesentlichen und wichtigen
Bereichen ist es notwendig, gut ausgebildetes Personal zu haben. Es geht in
diesen Bereichen nicht nur darum,
Gesetze zu exekutieren, sondern Gespräche zu führen und man vielleicht schon am
Schalter erkennen kann, dass der
GR-Sitzung 24.6.2008
vorsprechende Mensch eine Beratung
benötigt, die in Richtung Ambulanz,
Psychiatrie, geht. Es wäre ganz wichtig,
dass für Sozialarbeit ausgebildetes
Personal vielleicht die Probleme vor Ort
trennen kann. Wir wissen, dass nicht alle
unbedingt JuristInnen sind, die in den
Behörden Bescheide ausstellen. Ich
plädiere grundsätzlich dafür, sich erneut
mit dem Personal in der Mag.-Abt. II,
Soziales, auseinanderzusetzen; auch
wenn derzeit Vieles gut funktioniert.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte als
Replik auf Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
zwei Punkte ansprechen: Das Argument,
dass man nicht über einen Antrag in einen
Dienstpostenplan eingreifen kann, geht
meiner Meinung durch den Antrag von
GRin Linser, das dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
ins Leere.
Der Stadtsenat, wenn er inhaltlich der
Meinung ist, dass das notwendig ist, kann
das in den koalitionären Vorbesprechungen für den Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck - der
Dienstpostenplan ist Bestandteil des
Jahresvoranschlags der Landeshauptstadt
Innsbruck - natürlich einfließen.
Die Frage des sozialarbeiterisch qualifizierten Personals, entweder durch
Anstellung qualifizierter MitarbeiterInnen
bzw. durch entsprechende Fortbildung, hat
eine neue Bedeutung bekommen, da sich
das Tiroler Grundsicherungsgesetz vom
alten Sozialhilfegesetz insofern unterscheidet, weil im § 7 Abs. 9 mittlerweile
die Erstellung von Hilfeplänen für Menschen, die nicht nur monetäre Unterstützung brauchen, vorgesehen ist.
Um wirklich maßgeschneiderte Hilfepläne
für die jeweiligen GrundsicherungswerberInnen ausarbeiten zu können, braucht es
meiner Meinung nach nicht nur Personen,
die verwaltungstechnisch und juristisch
einen Bescheid ausstellen können,
sondern auch das Know-how und die
Vernetzung zu nicht staatlichen Hilfsorganisationen haben. Deshalb bitte ich schon
darum, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.