Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.74

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_06-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 563 -

Natürlich ist es richtig, dass ein Antrag auf
eine Landesverordnung in erster Linie im
Tiroler Landtag zu stellen ist. Nichts
hindert einen Gemeinderat daran, einen
Antrag, der im Tiroler Landtag zur Debatte
steht, zu unterstützen. Dies zur formalen
Seite.
Zum Inhalt: Die entsprechende Verordnung, die Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
betreffend die Baustellen anspricht, hat es
nach unseren Informationen einmal
gegeben, ist aber mittlerweile aufgehoben
worden. Das heißt, es gibt keine solche
Verordnung mehr. Das war der Anlass
dafür, überhaupt diesen Antrag zu stellen.
Hier handelt es sich nicht um eine
Kompetenz des Bundes, sondern wie der
vorliegende Verordnungstext des Landes
Tirol - in diesem Fall des Landes Wien von Bürgermeister, Landeshauptmann
Dr. Häupl zeigt, geht es darum, dass auf
der Grundlage des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) die Länder zu Verordnungen ermächtigt bzw. verpflichtet sind,
in Sanierungsgebieten - die Stadt Innsbruck ist zweifellos ein Sanierungsgebiet bestimmte Vorkehrungen zu treffen, um
schädliche Immissionen hintan zu halten.
Das ist keine Kompetenz des Bundes.
Eine Bundeskompetenz ist das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), die entsprechende Durchführungsverordnung auf
Landesebene zu treffen ist eine Kompetenz des Landes. Unserem Wissen nach
fehlt im Moment eine entsprechende
Verordnung des Landes Tirol und daher ist
hier eine Regelungslücke, die geschlossen
gehört.
Das wird GR Mair nach der Konstituierung
ganz sicher im Tiroler Landtag umgehend
beantragen. Sollte dieser Antrag angenommen werden - das würde uns sehr
freuen - hindert die Frau Bürgermeisterin
nichts daran, einen entsprechenden
Antrag seitens der Stadt Innsbruck mit
ihrem Gewicht gegenüber dem Land Tirol
auch zu unterstützen.
GR Mag. Kogler: Der Feinstaub ist ein
wichtiges Thema. Die Innsbrucker Grünen
wissen, dass ich diesbezüglich im
Gemeinderat schon viele Anträge eingebracht habe. Der vorliegende Antrag ist
ein reiner Nischenantrag, da er mit der
wirklichen Gewichtung des FeinstaubprobGR-Sitzung 24.6.2008

lems fast gar nichts mehr zu tun hat. Hier
schränken wir nur wieder die Wirtschaft,
vielleicht den Privaten oder den allgemeinen Bauwerber ein und deshalb lehnen wir
diesen Antrag inhaltlich ab.
Das wollte ich begründen, denn sonst
haben wir neben der Autobahn, wo überall
IGL100 steht, was überzogen ist, noch die
IGL-Pickerln auf den entsprechenden
Baufahrzeugen. Als nächstes ist das auch
auf den landwirtschaftlichen Maschinen
anzubringen. Hier stellt sich schon die
Frage, wo das anfängt und aufhört. Wir
sollten schon auf die Wirtschaft Rücksicht
nehmen.
GRin Mag.a Pitscheider: Ich finde nicht,
dass das ein Nischenantrag ist, da gerade
in einer Stadt sehr viele Baustellen sind.
Etwas anders ist es in einer kleinen
Gemeinde mit 1.000 EinwohnerInnen,
wenn ein "Häusl" gebaut wird. In der Stadt
geht es schon ganz anders zu.
In Wien gibt es diese Verordnung schon
länger und mir ist nicht bekannt, dass die
Wirtschaft dadurch gestorben ist. Es gibt
Übergangsfristen, denn das muss nicht
von heute auf morgen gemacht werden.
Vor allem in der Stadt aufgrund der engen
Straßenfluchten und vielen Baustellen
wäre es wichtig, dass eine solche Verordnung wieder eingeführt wird. Mit Übergangsvorschriften überlebt das jeder
Wirtschaftsbetrieb.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ; 16 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Pitscheider gestellte
Antrag auf Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung (Seite 562) wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Pitscheider in der
Sitzung des Gemeinderates am 27.3.2008
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.