Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.105
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48.
Einbringung von Anfragen
48.1
Kindergärten und Krabbelstuben, Öffnungszeiten, Kosten für
Einrichtungen, Pläne für die Beanspruchung der Gelder des
Bundes im Zuge der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (GRin
Eberl)
GRin Eberl: Auf Grund der neuen Regelung des Kinderbetreuungsgeldes können
sich Mütter/Väter für eine kürzere Karenzzeit entscheiden.
und inhaltliche Geschlechtergerechtigkeit?
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Praxmarer, Mag.a Yildirim, Marinell, Dr.in PokornyReitter und Weber, alle e. h.
49.
Einbringung von Anträgen
49.1
I-OEF 114/2008
Spielplatz (Fußballplatz) An-derLan-Straße, Errichtung eines
Einganges auf der östlichen Seite und Anbringung von Hinweisschildern (GR Grünbacher)
In der Realität ist dies nur dann möglich,
wenn eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung vorhanden ist.
In diesem Zusammenhang stelle ich mit
meinen Mitunterzeichnern folgende
Anfrage:
GR Grünbacher: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnern folgenden
Antrag:
1.
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
Wie viele öffentliche Krabbelstuben
gibt es in Innsbruck, die von 7.00 Uhr
bis 19.00 Uhr geöffnet sind?
2.
Wie viele öffentliche Kindergärten gibt
es in Innsbruck, die von 7.00 Uhr bis
19.00 Uhr geöffnet sind?
3.
Was kosten diese Einrichtungen?
4.
Welche Pläne hat die Stadt Innsbruck, die Gelder des Bundes im Zuge der 15 a-Vereinbarung zu beanspruchen?
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Praxmarer, Mag.a Yildirim, Marinell, Dr.in PokornyReitter und Weber, alle e. h.
48.2
Homepage der Stadt Innsbruck,
geschlechtergerechte Formulierung (GRin Eberl)
GRin Eberl: Laut Aussage von Frau
Bürgermeisterin am 15.5.2008 im Gemeinderat soll die Homepage der Stadt
Innsbruck geschlechtergerecht formuliert
werden.
Ich stelle daher gemeinsam mit meinen
Mitunterzeichnern folgende Fragen:
1.
In welchem Zeitraum ist es geplant,
die Homepage geschlechtergerecht
zu formulieren?
2.
Wer kontrolliert bei Neueinträgen die
geschlechtergerechte Formulierung
GR-Sitzung 24.6.2008
-
ehemöglichst auf der östlichen Seite
des Fußballplatzes (Spielplatzes) in
der An-der-Lan-Straße ein Eingang
errichtet wird,
-
bei allen Eingängen große Hinweisschilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass der Zutritt nur für
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren
erlaubt ist. Dieses Verbot muss durch
Kontrollen überprüft werden.
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Praxmarer, Mag.a Yildirim, Marinell, Dr.in PokornyReitter und Weber, alle e. h.
Ich habe auch mit dem zuständigen
Bürgermeister-Stellvertreter darüber
gesprochen.
Wir haben das Problem, dass dort jeden
Sonntag Erwachsenenmannschaften
spielen und die Kinder in die Höfe
verdrängt werden. Nachdem das kein
Fußballplatz ist, sondern ein Kinderspielplatz, der im Grunde nur wie ein Fußballplatz großzügig angelegt aussieht, muss
man etwas tun, weil die Kinder an den
Wochenenden keine Chance mehr haben,
dort zu spielen. Das heißt nicht, dass man
die anderen vertreiben muss, sondern
man muss darauf achten, dass man für
jene, die dort Fußball spielen wollen, einen
anderen Platz findet.