Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.144
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Formale Prüfung der
Förderungsvereinbarungen
Die Kontrollabteilung hat im Zuge dieser Prüfung beispielhaft fünf Förderungsvereinbarungen zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen im Detail geprüft und dabei in formaler Hinsicht festgestellt,
dass einer dieser Verträge nicht stadtrechtskonform unterfertigt worden war. Die Kontrollabteilung empfahl, die fragliche Förderungsvereinbarung nachträglich ordnungsgemäß unterfertigen zu lassen. In der
Stellungnahme dazu erklärte die Leiterin des Amtes für Kultur, dass
eine nachträgliche korrekte Vertragsunterzeichnung bereits veranlasst
worden sei. Dazu kann die Kontrollabteilung ergänzend festhalten, dass
die beanstandete Förderungsvereinbarung mittlerweile vollständig
unterschrieben und die Erledigung im Wege einer Vertragskopie der
Kontrollabteilung zur Kenntnis gebracht worden ist.
Prüfung der Einhaltung
der Förderungsbedingungen
Im Rahmen ihrer Stichprobe bei den Förderungsvereinbarungen zur
mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen hat die Kontrollabteilung u.a. auch überprüft, ob die Subventionsnehmer vereinbarungsgemäß zu Jahresbeginn 2007 und 2008 einen Budget- oder Finanzplan
samt einer Programmvorschau vorgelegt bzw. spätestens drei Monate
nach Abschluss des Kalenderjahres 2007 eine detaillierte Jahresabrechnung anhand von Originalbelegen in Höhe der Förderungssumme sowie
eine Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenübersicht beigebracht
haben.
Als Ergebnis dieser Stichprobe kann einerseits positiv festgehalten werden, dass in allen überprüften Fällen sowohl Budget-, Finanzpläne oder
Kalkulationsunterlagen als auch Programmvorschauen, Spielpläne oder
Jahresprogramme im Subventionsakt enthalten waren. Anderseits bemängelte die Kontrollabteilung, dass die für die Vorlage der
detaillierten Jahresabrechnungen maßgebliche Frist (bis 31.3. des Folgejahres) von verschiedenen Förderungsnehmern nicht eingehalten
worden war. Die Kontrollabteilung empfahl auch in diesem Zusammenhang, die säumigen Subventionsnehmer in Zukunft so rechtzeitig an
ihre Bringschuld zu erinnern, dass die geforderten Unterlagen in jedem
Fall spätestens drei Monate nach Abschluss des Kalenderjahres im Amt
für Kultur zur Einsichtnahme und Prüfung vorliegen. Im Anhörungsverfahren versicherte die Leiterin des Amtes für Kultur, dass sie der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprechen werde.
Fördertopf
„stadt_potenziale“
Zusätzlich zu den bestehenden Kulturförderungen hat die Stadt Innsbruck im Herbst 2007 den Fördertopf „ stadt_potenziale – Kunst- und
Kulturinnovationsförderung der Stadt Innsbruck“ neu eingerichtet. Dieses Förderinstrument ist auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit
und insbesondere auf experimentelle Projekte ausgerichtet, die sich mit
dem Thema Urbanität und Stadt als kulturellem Raum bzw. mit der
Stadt Innsbruck im Speziellen auseinandersetzen.
Richtlinien
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2007 Richtlinien zur
Abwicklung des Fördertopfes „stadt_potenziale – Kunst- und Kulturinnovationsförderung der Stadt Innsbruck“ einstimmig genehmigt.
Zl. KA-04834/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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