Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.36
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einschätzen. Es scheinen nämlich die
Meinungen im Gemeinderat auseinander
zugehen, ob es beim Kulturgasthaus
Bierstindl überhaupt noch Sinn macht,
einen Rettungsversuch zu starten. Hier
würde ein Kriterienkatalog bei der
Entscheidungsfindung helfen.
Niemand will die künstlerische Leitung
bzw. den künstlerischen Ausdruck
kontrollieren. Aber es geht darum, besser
und einheitlicher erkennen zu können,
wann für uns ein Kulturbetrieb marode ist.
Wenn man sich ein wenig anstrengt, kann
man diesen Weg mit Sicherheit gehen.
Ich habe auch das Gefühl, dass in den
letzten Jahren gewisse Wasserköpfe sehr
gut und die freie Kulturszene nicht so gut
bedient wurde. Ich möchte die Anstrengungen und Bemühungen in diese
Richtung nicht unterschätzen, aber meiner
Meinung gibt es in der freien Kulturszene
schon einen ordentlichen Nachholbedarf.
GR Mag. Fritz: Es wurde wiederholt
behauptet, dass die Gefahr bestünde, in
eine drohende Insolvenz hineinzuzahlen
und dadurch Kulturgelder verloren gehen
würden. Ich kann zumindest noch lesen,
auch wenn ich blauäugig bin - was ich
nebenbei bemerkt wirklich bin.
In einer städtischen Förderungsvereinbarung steht als erster Satz Folgendes:
"Gegenstand der Förderungsvereinbarung
ist ein Mitfinanzierungsbeitrag für die
kulturelle Jahrestätigkeit des Förderungsnehmers."
Im übernächsten Absatz ist dann zu lesen,
dass dafür ein Jahresbudget und ein
Veranstaltungsprogramm vorzulegen ist.
Weiters ist vermerkt, dass die Jahresförderung vierteljährlich in Teilbeträgen
ausbezahlt wird. Dies passiert immer nur
dann, wenn sämtliche Bedingungen der
Förderungsvereinbarung erfüllt wurden.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Förderungsbedingungen, die erfüllt werden
müssen. Daher stellt sich mir die Frage,
unter welchem Titel und mit welchen
Argumenten - sollte der Verein wirklich
insolvent gehen und kein Kulturbetrieb
mehr stattfinden - ein Masseverwalter von
der Stadt Innsbruck Geld einklagen
könnte? In der Förderungsvereinbarung
steht ganz klar, dass es nur eine SubvenGR-Sitzung 10.12.2009
tion für den Kulturbetrieb gibt und diese
nur ausbezahlt wird, wenn der Kulturbetrieb stattfindet.
Bgm.in Zach: Ich bin sehr dankbar für
diese qualitätsvolle Debatte. Wer sich die
Beschlussvorlage angesehen hat, der wird
feststellen, dass die Subventionen für die
nächsten drei Jahre im Vergleich zum Jahr
2009 prinzipiell gleich bleiben. Es werden
mit dem Kulturgasthaus Bierstindl und
dem Kunstraum Innsbruck zwei Kulturinitiativen ausgenommen. Die Gründe wurden
bereits genannt, aber ich möchte sie noch
etwas ergänzen.
Beim Kulturgasthaus Bierstindl bin ich eine
der wenigen, die dort seit dem Jahre 1992
von Anfang an dabei war. Es war ein
Landesprojekt und ich durfte in diesem
Zeitraum bis dato mit sechs KulturlandesrätInnen zusammenarbeiten. Dieses
Landesprojekt war damals einmalig und in
ganz Österreich viel beachtet. Die Stadt
Innsbruck sollte sich dann daran beteiligen. Mein Ansatz war damals immer
folgender: Das Kulturgasthaus Bierstindl
steht in der Stadt Innsbruck, daher wird
man auch mithelfen müssen.
In den Jahren 1992 bis 1994 wurde dem
Kulturgasthaus Bierstindl von der Stadt
Innsbruck jeweils ATS 1 Mio zugeschossen. Es gab damals schon große Debatten
im Innsbrucker Gemeinderat. Im Jahr
1995 gab es dann eine Jahressubvention
in Höhe von ATS 400.000,-- und im Jahr
1996 ATS 600.000,--.
In der Zwischenzeit war ich dann Kulturreferentin und es gab im Jahre 1997 eine
Jahressubvention von ATS 700.000,-- und
als Investitionszuschuss ATS 300.000,-aus Sondermitteln. Es musste tatsächlich
immer wieder etwas baulicher Natur
saniert werden. Im Jahr 1998 waren es
dann ATS 700.000,-- sowie ein Sonderzuschuss von ATS 40.000,--, im Jahre
1999 ATS 800.000,--.
Im Jahr 2000 war dann etwas Größeres
fällig und ich möchte das all jenen sagen,
die das vielleicht nicht wissen. Die Stadt
Innsbruck vergab damals eine Jahressubvention in der Höhe von ATS 400.000,-und eine Entschuldung in der Höhe von
ATS 4 Mio. Damals gab es auch eine
große Debatte im Gemeinderat - allerdings