Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.42

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€ 78.000,-- an die SwcP bezahlt. Das
bedeutet dann nämlich, dass wir diesem
Verein eine jährliche Subvention über
einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren
gewährt haben.
Was kann man als Stadt Innsbruck jetzt
unternehmen? Ein Mittel ist der vorliegende Antrag des Kontrollausschusses, dass
man in der Subventionsordnung klarstellt,
dass Subventionen nur ausbezahlt werden
dürfen, wenn ein Subventionsformular
ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.
Dazu bringe ich noch folgenden Zusatzantrag ein, welcher im Prinzip genau das
Gleiche zum Inhalt hat, allerdings ab sofort
Gültigkeit erlangt:
Zusatzantrag zur Schließung einer Lücke
der Subventionsordnung bis zur Überarbeitung:
Subventionsmittel der Stadt Innsbruck
dürfen von den jeweils zuständigen
Dienststellen nicht freigegeben und/oder
ausbezahlt werden, solange kein von den
SubventionsempfängerInnen unterschriebenes Subventionsformular vorliegt. Dies
gilt unbeschadet der Bestimmungen der
städtischen Subventionsordnung auch
dann, wenn der Stadtsenat oder der
Gemeinderat bereits einen inhaltlichen
Subventionsbeschluss gefasst haben,
ohne dass bereits ein unterfertiges
Subventionsformular vorliegt.
Hof e. h.
Mit diesem Antrag wird der Zeitraum, bis
die Subventionsordnung entsprechend
adaptiert wurde, überbrückt. Man kann
jetzt sagen, dass ich ein gebranntes Kind
oder zu oppositionell sei. Aber ich mache
mir einfach Sorgen, da diese Fehler bei
demselben Verein gleich zweimal innerhalb von drei Monaten passiert sind und
dies sogar nach einer Debatte mit einer
Öffentlichkeitswirksamkeit, wie wir sie
selten im Gemeinderat hatten.
Ich möchte noch einen zweiten Antrag
einbringen, der als eine Art moralischer
Appell verstanden werden soll:
Zusatzantrag zur Kooperation des SCIP
und seiner Tochtergesellschaft mit der
Stadt Innsbruck als Subventionsgeberin:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck fordert den Schiclub PatscherGR-Sitzung 10.12.2009

kofel Innsbruck auf, das im Zusammenhag
mit der Subvention zur Errichtung eines
Beschneiungsteiches noch ausständige
Subventionsformular mit entsprechender
Zeichnung der Zuständigen nachzureichen.
Hof e. h.
GR Haager hat bereits gesagt, dass die
Stadt Innsbruck zurzeit keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht hat. Jetzt hat die
Stadt Innsbruck zwei Möglichkeiten, damit
umzugehen: Entweder lassen wir uns
dieses Verhalten gefallen oder man fasst
als Gemeinderat einen möglichst einstimmigen Beschluss, dass so etwas nicht
toleriert wird.
Dieser Verein bekommt jährlich mindestens € 45.000,-- Subventionsmittel und in
diesem Fall sogar € 1,5 Mio. Es wäre
eigentlich das Mindeste, dass dieses
Subventionsformular nachträglich unterschrieben wird. Um die Debatte gleich ein
wenig vorweg zu nehmen, warum dies
jetzt gemacht werden soll: Es ist einerseits
nur moralisch gerecht und andererseits
auch wichtig, um zukünftig Einblick in die
Vereinsgebarung bezüglich unserer
Subventionen zu bekommen.
Letztlich ist es auch eine Frage der
Gerechtigkeit gegenüber den anderen
Vereinen. Ich weiß nicht, wie wir den
kleineren Vereinen, bei denen oft sehr
penibel auf die Einhaltung sämtlicher
Subventionsvorschriften geachtet wird,
erklären sollen, dass dieser Aufwand für
die Stadt Innsbruck unerlässlich ist, wenn
wir auf der anderen Seite an einen Verein,
der uns anschließend links liegen lässt ,
eine Summe von € 1,5 Mio vergeben
haben bzw. weiterhin subventionieren.
Vielleicht weiß ja sonst jemand im
Gemeinderat eine Antwort auf diese
Frage. (Beifall)
GR Gruber: Mir ist beim damaligen
Vorgehen der Innsbrucker Grünen noch
immer deren Ziel schleierhaft, außer dass
man in Sachen europäisches Recht noch
päpstlicher als der Papst sein wollte. Ich
unterstelle den Innsbrucker Grünen keine
billige politische Masche, also muss es ein
hehres politisches Ziel gewesen sein, dass
sie zu dieser Aktion getrieben hat. GR Hof
hat seinen Antrag, welchen er auch im
Kontrollausschuss gestellt hat, hier im