Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.49

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notwendig sein, aber gerade am Abend
fahren sie oft leer durch das Stadtgebiet
und behindern eigentlich mehr den
Individualverkehr.
GR Mag. Fritz: Ich finde es nicht bedauerlich, dass wir einen Bedarf nach Gelenksbussen haben, denn das heißt umgekehrt,
dass weniger PKWs in der Stadt Innsbruck
unterwegs sind. Die Argumentation ist
auch wirtschaftlich falsch. Wenn man sich
den Abschreibungszeitraum eines Busses
ansieht, ist der Kostenunterschied pro
gefahrenen Kilometer zwischen einem
Gelenksbus und einem Solobus nicht so
groß. Die höchsten Kosten bei den
Bussen verursachen bekanntlich die
FahrerInnen - wobei ich nichts gegen die
FahrerInnen sagen möchte, weil es ein
äußerst verantwortungsvoller Job ist.
Daher ist es mit Sicherheit teurer, in der
Starklastzeit mit mehreren kleinen Bussen
anstatt mit einem nicht ganz vollen
Gelenksbus zu fahren.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte mich
der Wortmeldung von GR Mag. Fritz
anschließen und hinzufügen, dass es sich
hier um einen Bebauungsplan handelt also um die Vorsehung der zur Verfügung
stehenden Flächen, um solche Planungen
dann auch realisieren zu können. Das ist
äußerst sinnvoll, denn ich hätte das
größere Problem, wenn man das jetzt
nicht andenken würde und dann im
Nachhinein auf die Sinnhaftigkeit der
Gelenksbusse draufkommt. Daher bitte
ich, für die Vorsehung unbedingt diesen
Bebauungsplan zu beschließen.
GR Ing. Krulis: Ich hätte mir nicht
gedacht, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt zu einer Diskussion kommen
könnte. In Wahrheit geht es bei diesem
Bebauungsplan um eine geringfügige
Anpassung von Straßen- und Baufluchtlinien, damit die nötigen Voraussetzungen
für die Gelenksbusse geschaffen werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, 2 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2009 (Seite 776) wird angenommen.

24.

III 15675/2009
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. SA - B1/7,
Innsbruck - Saggen, Bereich
Rennweg 10a (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA - B1,
Zeichn. Nr. 3593, 2. Entwurf),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B1/7,
Innsbruck - Saggen, Bereich Rennweg
10a (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA - B1, Zeichn. Nr. 3593, 2. Entwurf),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.

25.

III 15676/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 63/gk3, Pradl,
Bereich östliche Premstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Hinsichtlich des Erläuterungsberichtes wird mitgeteilt, dass zum
Zweck einer eindeutigeren Formulierung,
welche mit der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
abgesprochen wurde, auf Seite 3 der Satz:
"Bezüglich der Tragung der Kosten für die
Wiederherstellung der Straße muss eine
Vereinbarung zwischen Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KEG (IIG) und
der Mag.-Abt. III, Tiefbau, getroffen
werden."
durch den Satz:
"Die Kosten für die Wiederherstellung
sowie die Gestaltung der Straße, soweit
sie vom Projekt verursacht ist, sind vom
Bauwerber Immobilien GmbH & Co KEG
(IIG) zu tragen."
ersetzt wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):

GR-Sitzung 10.12.2009