Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.54

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- 782 -

wird unter § 2 "Gegenstand der Förderung" nachfolgender Absatz 1a eingefügt:
(1a) Nicht im Interesse der in der Stadt
Innsbruck verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und daher in jedem Falle
förderunwürdig sind Aufgaben und
Vorhaben, welche
1.

die Autorität und Würde der Republik
Österreich und ihrer nachgeordneten
Gebietskörperschaften sowie deren
Organen in Frage stellen oder beflecken;

2.

den Zusammenhalt der gewachsenen
Volksgemeinschaft, insbesondere
durch

a)

die Propagierung bzw. Pflege
fremdländischen Kulturgutes
durch Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben

b)

die Verächtlichmachung oder
Herabwürdigung von Elementen
der gewachsenen, autochthonen
Volkskultur

gefährden;
3.

4.

soweit dies kulturelle Aufgaben bzw.
Vorhaben betrifft, nicht der Volksbildung und der Erbauung im Sinne des
platonischen Dreiklangs vom Wahren,
Schönen und Guten dienen, sondern
der Verstörung, Irritation und Provokation,
eine gegen die öffentliche Sittlichkeit
anstößige Darstellung, Aufführung
oder Lebensart propagieren bzw.
beinhalten und insbesondere geeignet sind, Kinder und Jugendliche in
ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung und in ihrer Sittlichkeit zu
gefährden.

Haager und Kunst, beide e. h.
Gerade in Zeiten der allgemeinen Wirtschaftskrise erscheint es geboten, auch
die mit öffentlichen Geldern getätigten
Subventionen zu überdenken und
bewusster einzusetzen.
Dies umfasst einerseits die Einhaltung der
Gebote von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, andererseits
muss auch die Frage gestellt werden,
inwieweit sich Gebietskörperschaften den
GR-Sitzung 10.12.2009

"Luxus" leisten können, sollen und dürfen,
Vorhaben, Aufgaben, Personen und
Körperschaften zu fördern, deren Wirken
Staat und Gesellschaft zum Nachteil
gereicht bzw. möglicherweise gereichen
könnte.
Dies betrifft insbesondere den Bereich der
Kultur: Seit Jahren bzw. Jahrzehnten wird
in vielen Bereichen Europas, so auch in
Österreich, Tirol und Innsbruck eine
ideologisch geprägte Kulturpolitik betrieben, welche unter dem Deckmantel des
euphemistischen Credos von "Offenheit"
und dem "Zulassen von Kreativität"
öffentliche Gelder für "Kultur" ausgibt, die
teils am Rande der Legalität angesiedelt
ist, teils einfach nur die überwältigende
Mehrheit der gewachsenen Bevölkerung
vor den Kopf stößt, irritiert und empört.
Hinzu kommt, dass staatliche Stellen unter
dem Deckmantel der Kultur teilweise auch
die Desavouierung ihrer eigenen Autorität
in Kauf nehmen. Angeführte "Kultur" kann,
soweit sie mit den Gesetzen im Einklang
steht, durchaus existieren, niemand strebt
also ein Verbot an. Dass sie allerdings
noch durch die öffentliche Hand gefördert
wird, ist nicht mehr länger tragbar!

28.2

I-OEF 189/2009
Tiroler Landestheater und
Orchester GesmbH Innsbruck,
Abgangsdeckung (GR Haager)

GR Haager: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
dem Ziel in Verhandlungen mit den
Finanz- und Kulturreferenten des Landes
Tirol zu treten, für die Jahre 2010 bis 2012
die finanziellen Zuwendungen an die
Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck auf dem Niveau des
Jahres 2009 einzufrieren.
Haager und Kunst, beide e. h.
Das Tiroler Landestheater wurde 1629 von
Arch. Christoph Gumpp, den Jüngeren
aus einem der Ballspielhäuser am
Rennplatz, zu einem "Comedihaus"
umfunktioniert, die große Schaubühne des