Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.58
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Innsbruck von derzeit max. € 4,-- pro m²
auf € 5,-- pro m² anzuheben möge als
erster Schritt in die richtige Richtung
eingehend geprüft und entsprechend dem
Prüfergebnis weiter behandelt werden.
Mag.a Schwarzl und Dr.in Krammer-Stark,
beide e. h.
Anfang des Jahres 2009 wurde von StRin
Dr.in Pokorny-Reitter beantragt, mit dem
Land Tirol in Sachen Mietzinsbeihilfe über
folgende Punkte zu verhandeln:
-
Einbeziehung nicht beeinflussbarer
Betriebskosten in den anrechenbaren
Wohnungsaufwand;
-
Anhebung des Deckels beim anrechenbaren Wohnungsaufwand von
derzeit in Innsbruck € 4,-- pro m² auf
den jeweils gültigen gesetzlichen
Richtwertmietzins;
-
zusätzlichen Aufwand in der Höhe von
€ 516.000,-- bedeuten.
Es ist schon klar, dass ein Nicht-Mitziehen
aller anderen Gemeinden die Gefahr
interkommunaler Umverteilung zu Lasten
der Stadt Innsbruck in sich birgt, gleichzeitig jedoch sollten sich die Grenzen für den
anerkennbaren Wohnungsaufwand
halbwegs an der Realität - zumindest am
gesetzlichen Richtwert - orientieren. Eine
Anhebung auf € 5,-- pro m² wäre ein
Schritt in diese Richtung.
Das Ansinnen der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG), im städtischen
Wohnungsbestand auf den Richtwertmietzins zu erhöhen, macht das Anliegen
besonders dringlich.
28.5
Tirolweit einheitliche Regelung der
Mietzinsbeihilfe
Wohnungen, einheitliche
Regelung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe speziell bei der
Dauer der Anwartschaft und Erhöhung des anrechenbaren
Wohnungsaufwandes bei der
Gewährung von Mietzins- und
Annuitätenbeihilfen, Verhandlungen mit dem Tiroler Gemeindeverband (StRin Dr.in PokornyReitter)
Der Antrag wurde dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zugewiesen und
im Mai 2009 von der Frau Bürgermeisterin
ein entsprechendes Schreiben an LHStv.
Gschwentner geschickt.
Seit 22.7.2009 liegt eine Antwort von
LHStv. Gschwentner vor. Darin weist er
einerseits darauf hin, dass laut Gemeindeverband die Gemeinden derzeit zu keinen
weiteren Zugeständnissen bereit seien.
Darüber hinaus teilt LHStv. Gschwentner
jedoch folgendes mit:
"Unter Berücksichtigung der finanziellen
Auswirkungen für ganz Tirol und unter
Berücksichtigung des Umstandes, dass
das Land Tirol die überwiegenden Kosten
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe zu
tragen hat (70 %), erlaube ich mir, Dir für
den Bereich der Stadt Innsbruck einen
Vorschlag zu unterbreiten und eine
Anhebung der Kosten des anrechenbaren
Wohnungsaufwandes auf max. € 5,-- pro
m² zu erhöhen.“
Eine solche Erhöhung von € 4,-- pro m²
auf € 5,-- pro m² würde jährliche Mehrkosten von € 1,72 Mio. ausmachen. Bei einem
Kostentragungsschlüssel von 70 % durch
das Land Tirol und 30 % durch die Stadt
Innsbruck würde dies für die Stadt einen
GR-Sitzung 10.12.2009
I-OEF192/2009
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
Verhandlungen mit dem Tiroler Gemeindeverband aufzunehmen, damit dieser
-
einer tirolweit einheitlichen Regelung
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
(MUAB) speziell bei der Dauer der
Anwartschaft zustimmt und
einer Erhöhung des anrechenbaren
Wohnungsaufwandes bei der MUAB
zustimmt.
Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl,
Grünbacher, Marinell, Dipl.-HTL-Ing. Peer
und Pipal, alle e. h.Mit Gemeinderatsantrag vom 16.4.2009 hat die SPÖ die Frau
Bürgermeisterin ersucht, mit dem Land
Tirol Gespräche zu führen, damit die