Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.59

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- 787 -

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (MUAB)
Tirolweit vereinheitlicht wird und der
anrechenbare Mietzins von derzeit € 4,-pro m² auf den geltenden Richtwertmietzins von derzeit € 6,35 brutto pro m²
erhöht wird.

28.6

Hintergrund ist der, dass die Anwartschaft
für die MUAB in den Tiroler Gemeinden
sehr unterschiedlich geregelt ist. Während
in der Stadt Innsbruck bei Vorliegen der
weiteren Voraussetzungen ab dem ersten
Tag Hauptwohnsitz Mietzinsbeihilfe
gewährt wird, müssen in anderen Gemeinden - auch in den Umlandgemeinden
von Innsbruck - Anwartschaften bis zu
acht Jahren erfüllt sein. Das bedeutet
natürlich, dass die BürgerInnen Tirols
nach Innsbruck ziehen wollen, um
frühzeitig in den Genuss der Beihilfe zu
kommen. So verständlich dies auch aus
der persönlichen Situation der Menschen
ist, so belastend ist dies andererseits für
die städtischen Finanzen und den
städtischen Wohnungsmarkt.

GRin Eberl: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:

Der anrechenbare Mietzins liegt weit unter
dem aktuellen Richtwertmietzins, eine
Anhebung ist hier schon längst notwendig.
Der Wohnbaureferent des Landes Tirol,
LHStv. Gschwentner, hat auf das Schreiben von der Frau Bürgermeisterin auf den
Antrag der SPÖ vom 16.4.2009 mit dem
Tiroler Gemeindeverband Verhandlungen
aufgenommen mit dem Ziel, dass eine
tirolweit einheitliche Anwartschaft für die
MUAB kommen soll und der anrechenbare
Mietzins auf vorerst € 5,-- pro m² angehoben werden soll. Vom Präsidenten des
Tiroler Gemeindeverbandes, Mag. Schöpf,
wurde dies nach einer vorerst eher
zustimmenden Haltung letztendlich
abgelehnt.
Daher ist es notwendig, seitens der Stadt
Gespräche mit dem Präsidenten des
Tiroler Gemeindeverbandes zu führen,
damit ein tirolweit einheitliche Anwartschaft und eine Anhebung des anrechenbaren Mietzinses für die InnsbruckerInnen
erreicht werden kann.

GR-Sitzung 10.12.2009

I-OEF 193/2009
stadt potenziale. kunst- und
kulturinnovationsförderung der
stadt innsbruck, Förderbetrag
(GRin Eberl)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Aus den restlichen Mitteln der Budgetposition "Gedenkjahr 2009“ (ursprüngliche
Höhe € 170.000,--) werden € 10.000,-den Stadtpotenzialen noch heuer zugesprochen. Dadurch kann die Kürzung des
Budgetjahres 2010 in der Höhe von
€ 10.000,-- abgefangen werden.
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal und Dr.in
Pokorny-Reitter, alle e. h.
Mit den stadt_potenzialen hat die Stadt
Innsbruck in Zusammenarbeit mit der
baettlegroup for art ein österreichweit
einzigartiges Format der Kunstinnovationsförderung geschaffen, das im Jahr
2010 in seine bereits dritte Auflage geht.
So erfreulich es ist, dass stadt_potenziale
im Jahr 2010 erstmals als eigener
Budgetposten Einzug in den städtischen
Haushalt findet, so bedauerlich ist die
damit verbundene Reduktion des Förderbetrages um € 10.000,--. Der Förderbetrag
wird jeweils von einer unabhängigen Jury
in einer öffentlichen Sitzung an die
eingereichten Projekte vergeben.
Da im heurigen Budgetjahr die Finanzmittel für das Gedenkjahr 2009 nicht zur
Gänze ausgeschöpft wurden, kann mit der
vorgeschlagenen Vorgangsweise die
nächstjährige Kürzung der
stadt_potenziale abgefangen werden.
Bgm.in Zach unterbricht um 15.15 Uhr die
Sitzung und setzt die Beratungen nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit um
15.40 Uhr wieder fort.